Das erwartet Dich
Was bedeutet Kostenerstattungsprinzip?
Die PKV funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip Das heißt: Du bekommst eine Rechnung vom Arzt, zahlst erstmal selbst, reichst die Rechnung dann ein und bekommst das Geld zurück – anteilig von der Beihilfe und der PKV. Das heißt, der Arbeitgeber / Dienstherr zahlt nicht die Hälfte Deines Krankenversicherungsbeitrags sondern die Hälfte Deiner tatsächlich entstehenden Kosten bei Arztbesuchen etc.
{{other-banner}}
Wie hoch ist die Beihilfe – und bleibt das so?
Die Beihilfehöhe richtet sich nach Deinem Status und Deinem Dienstherrn:
- Bund: zwischen 50 und 70 Prozent für Dich.
- Länder: Ganz unterschiedlich.
{{der-satz-kann-sich-im-laufe-deiner-karriere}}
Was deckt die Beihilfe ab – und was nicht?
Die Beihilfe übernimmt viele Kosten, aber eben nicht alle. Typisch „offene Stellen“ sind:
- Heilpraktikerleistungen, sofern nicht beihilfefähig
- Hilfsmittel (z. B. Brillen, Rollstühle) mit Eigenanteilen oder Ausschlüssen
- Zahnbehandlungen – hier fehlen oft Zuschüsse für Laborkosten und Implantate
- Unterbringung im Krankenhaus – z. B. Ein- oder Zweibettzimmer
Genau hier kommt die PKV ins Spiel – und besonders der Beihilfeergänzungstarif.
Warum ist der Beihilfeergänzungstarif so wichtig?
Die Beihilfe zahlt nur, was sie für beihilfefähig hält. Der Beihilfeergänzungstarif kann diese Lücken ganz oder teilweise schließen, z.B. im Bereich Zahnersatz.
Der Tarif ist wichtig, um Dich vor hohen Eigenanteilen zu schützen. Details und Wissenswertes gibt es in Kapitel 4.
Was ist die pauschale Beihilfe?
Einige Bundesländer (z. B. Hamburg, Berlin, Bremen) bieten die pauschale Beihilfe an. Dabei bekommst Du als Beamter einen Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung – aktuell ca. 50 % Deines Beitrags.
Unterschiede:
- Du bekommst keinen individuellen Beihilfeanspruch mehr.
- Du entscheidest Dich dauerhaft für dieses Modell.
{{die-pauschale-beihilfe-ist-keine-pkv-light}}