Beihilfevorschriften des Landes Bremen
Eine Übersicht der Beihilfeleistungen und Regelungen
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Beihilfefähig: Nein.
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
Nein.
Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu 60%.
Ehepartner-Beihilfe
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihr Einkommen im vorletzten Jahr unter 12.000,00 EUR lag.
Personenkreis
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %
Beamter mit mindestens zwei Kindern
sofern berücksichtigungsfähig
Ehepartner
sofern berücksichtigungsfähig
Kind
sofern berücksichtigungsfähig
Ehepartner eines Versorgungsempfänger
65 % für Ehepartner ohne berücksichtigungsfähige Kinder + 5 % je berücksichtigungsfähigem Kind (maximal 80 %) + 5 % als Witwe/Witwer (maximal 85 %)
Versorgungsempfänger
+5% für jeden berücksichtigungsfähigen Angehörgen
Noch Fragen zur Beihilfe in Deinem Bundesland?
Die Regelungen rund um Beihilfe, freie Heilfürsorge und private Absicherung unterscheiden sich je nach Land – und oft auch je nach Lebenssituation.Ob Lehrkraft, Polizei, Verwaltung oder Versorgungsempfänger: Wir nehmen uns Zeit für Deine Fragen und zeigen Dir, welche Möglichkeiten für Dich sinnvoll sind.


Polizeibeamte im aktiven Dienst
Während und nach der Ausbildung besteht Heilfürsorge. Nach der aktiven Dienstzeit besteht für alle ein Beihilfeanspruch.
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum maximal 3,5-fachen Satz.
Behandlung durch Heilpraktiker
Nein.
Arzneimittel
Ärztlich verordnete Arzneimittel mit Zuzahlungen.
Vorsorgeuntersuchungen
Gezielte Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen, wie gesetzlich Versicherte.
Heilmittel
Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis der Bremischen Beihilfeverordnung (BremBVO) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
Brillen und Kontaktlinsen
Jeweils bis zu den entsprechenden Höchstbeträgen der BBhV, abhängig von Dioptrien etc.
Brillengläser:
Einstärkengläser (bis ±6 dpt): 31,00 € (sphärisch), 41,00 € (zylindrisch) je Glas
Mehrstärkengläser: 72,00 € (sphärisch), 92,50 € (zylindrisch) je Glas
Zuschläge: +21,00 € je Glas bei Stärken über ±6 dpt, für prismatische oder Multifokalgläser
Brillenfassung:
Nur bei Schulsportbrillen für schulpflichtige Kinder bis zu 52,00 €
Kontaktlinsen:
Nur bei bestimmten medizinischen Indikationen beihilfefähig
Weitere Hilfsmittel
Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der BremBVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja.
Unterbringung im Zweibettzimmer
Nein.
Privatärztliche Behandlung
Nein.
Zahnbehandlung
Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Zahnersatz
Ja, wenn der Beamte oder die Beamtin mindestens ein Jahr ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt war.
Implantate
Höchstens zwei Implantate je Kiefer, also 2 oben, zwei unten. Bei bestimmten Indikationen maximal 4 Implantate je Kiefer (Leistung nur, wenn Beamte zuvor mindestens ein Jahr ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt waren)
Material- und Laborkosten
Beihilfefähig sind 60% der Aufwendungen.
Kieferorthopädie
Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

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