Beihilfevorschriften des Bundes
Eine Übersicht der Beihilfeleistungen und Regelungen
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Beihilfefähig: Ja
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
Allgemeine Leistungen: 10,00 EUR (max. 28 Tage/Jahr) Zweibettzimmerzuschlag: 14,50 EUR entfällt ab 01.04.2024
Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu 60%
Ehepartner-Beihilfe
Berücksichtigungsfähig, wenn das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr unter 20.878,00 EUR lag
Personenkreis
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %
Beamte in Elternzeit, Beamte mit mindestens zwei Kindern*, Ehepartner* und Versorgungsempfänger
*sofern berücksichtigungsfähig
Kind*
*sofern berücksichtigungsfähig
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Polizeibeamte im aktiven Dienst
Während der Ausbildung haben die Soldaten Anspruch auf truppenärztliche Versorgung bzw. Heilfürsorge. Im zivilen Krankenhaus besteht zusätzlich der Anspruch auf Zweibettzimmer und Privatarzt.
Nach der Ausbildung bleibt der Anspruch auf truppenärztliche Versorgung bzw. Heilfürsorge bestehen. Auch im zivilen Krankenhaus bleibt der Anspruch auf Zweibettzimmer und Privatarzt erhalten. Für Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Angehörige gilt die Beihilfe gemäß der obenstehenden Tabelle.
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte bis zum maximal 3,5 fachen Satz
Behandlung durch Heilpraktiker
Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 2 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Arzneimittel
- Verordnete, verschreibungspflichte Arzneimittel für Personen über 18 Jahre
- Verordnete, apothekenpflichtige Arzneimittel für Personen unter 18
- Zuzahlungen ähnlich GKV
Vorsorgeuntersuchungen
Nach gesetzlich eingeführten Programmen und zusätzlich die in Anlage 13 der BBhV genannten. (alle gängigen unserer Meinung nach)
Heilmittel
Die in Anlage 9 der BBhV genannten und vom Arzt verordneten bis zu den dort genannten Höchstsätzen (sollen wir die Anlagen der BBhV jeweils verlinken)
Brillen und Kontaktlinsen
Jeweils bis zu den entsprechenden Hochstbeträgen der BBhV, abhängig von Dioptrien etc.
Brillengläser:
- Einstärkengläser (Nah- oder Fernbereich) bis ±6 Dioptrien:
- Sphärisches Glas: bis zu 31 Euro je Glas
- Zylindrisches Glas: bis zu 41 Euro je Glas
- Mehrstärkengläser (z. B. Gleitsichtgläser) bis ±6 Dioptrien:
- Sphärisches Glas: bis zu 72 Euro je Glas
- Zylindrisches Glas: bis zu 92,50 Euro je Glas
- Bei Gläsern mit mehr als ±6 Dioptrien gibt es einen zusätzlichen Zuschlag von bis zu 21 Euro je Glas.
Brillenfassungen:
- Grundsätzlich nicht beihilfefähig, außer bei Schulsportbrillen für schulpflichtige Kinder (bis zu 52 Euro).
Kontaktlinsen:
- Beihilfefähig bei besonderen Indikationen (z. B. Myopie oder Hyperopie ab 8 Dioptrien, irregulärer Astigmatismus).
- Höchstbetrag: Bis zu 170 Euro je Kontaktlinse.
Zusätzliche Kosten:
- Zuschläge für Kunststoffgläser, Entspiegelung, Lichtschutz oder fototrope Gläser sind bei medizinischer Notwendigkeit beihilfefähig
Weitere Hilfsmittel
Die in der Anlage 11 der BBhV genannten werden bezuschusst. Es gibt allerdings Höchstbeträge, bis zu denen sich beteiligt wird und ausserdem Zuzahlungen.
Allgemeine Krankenhausleistungen
Unterbringung im Mehrbettzimmer und Behandlung durch die diensthabenden ÄrzteZuzahlung von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage jährlich
Unterbringung im Zweibettzimmer
Ein- oder Zweibettzimmer. Die Beihilfe beteiligt sich an maximal 51,79 Euro pro Tag.
Privatärztliche Behandlung
Ja, im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte.
Zahnbehandlung
Ja, gemäß Gebührenordnung für Zahnärzte
Zahnersatz
Ja, bei Beamten auf Widerruf allerdings nur bei einem Unfall
Implantate
Maximal 2 je Kiefer, also 2 oben, zwei unten. Bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall
Material- und Laborkosten
60% der Aufwendungen sind beihilfefähig. Hier am besten Beispielrechnung über Link
Kieferorthopädie
Nur für Personen, die bei Beginn der Behandlung noch nicht 18 Jahre alt sind

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