Beihilfevorschriften des Bundes
Eine Übersicht der Beihilfeleistungen und Regelungen
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Beihilfefähig: Ja
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
Allgemeine Leistungen: 10,00 EUR (max. 28 Tage/Jahr) Zweibettzimmerzuschlag: 14,50 EUR entfällt ab 01.04.2024
Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu 60%.
Ehepartner-Beihilfe
Berücksichtigungsfähig, wenn das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr unter 20.878,00 EUR lag.
Personenkreis
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %
Beamter in Elternzeit
erhalten 70% Beihilfe
Beamter mit mindestens zwei Kindern
sofern berücksichtigungsfähig
Ehepartner
sofern berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger
Pensionär*innen, DU-Pensionär*innen
Kind
sofern berücksichtigungsfähig
Noch Fragen zur Beihilfe in Deinem Bundesland?
Die Regelungen rund um Beihilfe, freie Heilfürsorge und private Absicherung unterscheiden sich je nach Land – und oft auch je nach Lebenssituation.Ob Lehrkraft, Polizei, Verwaltung oder Versorgungsempfänger: Wir nehmen uns Zeit für Deine Fragen und zeigen Dir, welche Möglichkeiten für Dich sinnvoll sind.


Polizeibeamte im aktiven Dienst
Während der Ausbildung haben die Polizeibeamten und Soldaten Anspruch auf truppenärztliche Versorgung bzw. Heilfürsorge. Im zivilen Krankenhaus besteht zusätzlich der Anspruch auf Zweibettzimmer und Privatarzt.
Nach der Ausbildung bleibt der Anspruch auf truppenärztliche Versorgung bzw. Heilfürsorge bestehen. Auch im zivilen Krankenhaus bleibt der Anspruch auf Zweibettzimmer und Privatarzt erhalten. Für Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Angehörige gilt die Beihilfe gemäß der obenstehenden Übersicht.
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte bis zum maximal 3,5 fachen Satz.
Behandlung durch Heilpraktiker
Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 2 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
Arzneimittel
- Verordnete, verschreibungspflichte Arzneimittel für Personen über 18 Jahre
- Verordnete, apothekenpflichtige Arzneimittel für Personen unter 18 Jahre
- Zuzahlungen ähnlich der GKV
Vorsorgeuntersuchungen
Nach gesetzlich eingeführten Programmen und zusätzlich die in Anlage 13 der BBhV genannten. (Unserer Meinung nach, sind alle gängigen Untersuchungen darin beinhaltet).
Heilmittel
Die in Anlage 9 der BBhV genannten und vom Arzt verordneten Heilmittel, bis zu den dort genannten Höchstsätzen.
Brillen und Kontaktlinsen
Jeweils bis zu den entsprechenden Höchstbeträgen der BBhV, abhängig von Dioptrien etc.
Brillengläser:
- Einstärkengläser (Nah- oder Fernbereich) bis +/- 6 Dioptrien:
- Sphärisches Glas: bis zu 31 € je Glas
- Zylindrisches Glas: bis zu 41 € je Glas
- Mehrstärkengläser (z. B. Gleitsichtgläser) bis +/- 6 Dioptrien:
- Sphärisches Glas: bis zu 72 € je Glas
- Zylindrisches Glas: bis zu 92,50 € je Glas
- Zuschläge:
- Bei Gläsern mit mehr als +/- 6 Dioptrien: bis zu 21 € je Glas
Brillenfassung:
- Grundsätzlich nicht beihilfefähig, außer bei Schulsportbrillen für schulpflichtige Kinder bis zu 52 €
Kontaktlinsen:
- Beihilfefähig bei besonderen Indikationen wie z. B.:
- Myopie oder Hyperopie ab 8 Dioptrien
- Irregulärer Astigmatismus
- Höchstbetrag: bis zu 170 € je Kontaktlinse
Zusätzliche Kosten:
- Zuschläge für Kunststoffgläser, Entspiegelung, Lichtschutz oder fototrope Gläser sind bei medizinischer Notwendigkeit beihilfefähig
Weitere Hilfsmittel
Die in der Anlage 11 der BBhV genannten Hilfsmittel werden bezuschusst. Es gibt allerdings Höchstbeträge, bis zu denen sich beteiligt wird und außerdem gibt es Zuzahlungen.
Allgemeine Krankenhausleistungen
Unterbringung im Mehrbettzimmer und Behandlung durch die diensthabenden Ärzte, außerdem eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage jährlich.
Unterbringung im Zweibettzimmer
Ein- oder Zweibettzimmer. Die Beihilfe beteiligt sich an maximal 51,79 Euro pro Tag.
Privatärztliche Behandlung
Ja, im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte.
Zahnbehandlung
Ja, gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte.
Zahnersatz
Ja, bei Beamten auf Widerruf allerdings nur bei einem Unfall.
Implantate
Maximal 2 je Kiefer, also 2 oben, zwei unten. Bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall.
Material- und Laborkosten
60% der Aufwendungen sind beihilfefähig.
Kieferorthopädie
Nur für Personen, die bei Beginn der Behandlung noch nicht 18 Jahre alt sind.

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