Beihilfevorschriften des Landes Hessen
Eine Übersicht der Beihilfeleistungen und Regelungen
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Ja, bei Zahlung von 18,90 EUR monatlich
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
Zweibettzimmerzuschlag: 16,00 EUR pro Tag
Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu 50%
Ehepartner-Beihilfe
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im vorletzten Jahr vor dem Beihilfeantrag 23.208 EUR nicht übersteigen.
Personenkreis
Besonderheit Beamtenanwärter: Unabhängig vom Familienstand erhalten Beamtenanwärter inkl. der Angehörigen im ambulanten Bereich 70 % Beihilfe. Für den stationären Bereich einschließlich privatärztlicher Leistungen und der Unterbringung im Zweibettzimmer sind es 85 % Beihilfe. Das gilt für alle neu eingestellten und bereits tätigen Beamtenanwärte
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %, mit +5 % für Ehepartner* und +5 % pro Kind* (max. 70 %). Der verbleibende Absicherungsbedarf in der privaten Krankenversicherung (PKV) reduziert sich entsprechend. *sofern berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger
Versorgungsempfänger erhalten 60 % Beihilfe, mit +5 % für Ehepartner* und +5 % pro Kind* (max. 80 %). *sofern berücksichtigungsfähig
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Polizeibeamte im aktiven Dienst
Polizeibeamte im aktiven Dienst erhalten während und nach der Ausbildung Beihilfe, einschließlich zusätzlicher Beihilfe für stationäre Wahlleistungen wie 2-Bettzimmer und Privatarzt, wenn ein monatlicher Beitrag von 18,90 EUR gezahlt wird. Nach der aktiven Dienstzeit besteht für alle ein Beihilfeanspruch (siehe obenstehende Tabelle).
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Behandlung durch Heilpraktiker
Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 4 der Hessischen Beihilfeverordnung (HBeihVO) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Arzneimittel
Verordnete Arzneimittel – Zuzahlung
Vorsorgeuntersuchungen
Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen)
Heilmittel
Ärztlich verordnete Heilmittel bis zu bestimmten Höchstbeträgen
Brillen und Kontaktlinsen
Brillengläser: Bis zu den Höchstbeträgen in Anlage 3 der HBeihVO,
Kontaktlinsen: Bis zu den Höchstbeträgen in Anlage 3 der HBeihVO
Fassung: Nein
Weitere Hilfsmittel
Gemäß Verzeichnis in Anlage 3 der HBeihVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja
Unterbringung im Zweibettzimmer
Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer, wenn 18,90 EUR monatlich von den Bezügen einbehalten werden – Zuzahlung 16,00 EUR pro Tag.Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
Privatärztliche Behandlung
Ja, wenn 18,90 EUR monatlich von den Bezügen einbehalten werden – im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ)
Zahnbehandlung
Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Zahnersatz
Ja
Implantate
Höchstens zwei Implantate je Kieferhälfte
Material- und Laborkosten
Beihilfefähig sind 50% der Aufwendungen
Kieferorthopädie
Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

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