Kann ich meine Dienstunfähigkeitsversicherung jederzeit kündigen?
Ja, grundsätzlich kannst Du Deine Dienstunfähigkeitsversicherung kündigen – allerdings gelten bestimmte Fristen und Bedingungen, die Du beachten solltest.
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen
Die Kündigung ist in der Regel zum Ende der Versicherungsperiode möglich. Diese beginnt meist mit dem Vertragsbeginn – also nicht automatisch am 1. Januar.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt laut § 11 Abs. 3 VVG einen Monat zum Ende der Versicherungsperiode – sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde. Manche Versicherer sehen jedoch eine Frist von drei Monaten vor. Prüfe daher Deine Vertragsunterlagen genau.
Wichtig: Der mögliche Kündigungstermin hängt häufig auch von der gewählten Zahlungsweise ab:
• Monatliche Zahlweise: In manchen Fällen kann der Vertrag zum Monatsende gekündigt werden.
• Jährliche Zahlweise: Die Kündigung ist meist nur zum Ende der Versicherungsperiode möglich.
Beispiel:
• Vertragsbeginn: 1. Oktober
• Kündigungsfrist: 1 Monat
→ Kündigung spätestens bis 31. August einreichen, damit der Vertrag zum 30. September endet.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – per Brief, E-Mail oder Fax – unter Angabe von Name, Adresse und Versicherungsnummer.
Mögliche Nachteile einer Kündigung
Bevor Du kündigst, solltest Du Folgendes bedenken:
• Bei einem späteren Neuabschluss steigen mit zunehmendem Alter in der Regel die Beiträge.
• Eine erneute Gesundheitsprüfung kann zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar einer Ablehnung führen.
• Früher vereinbarte, günstigere Konditionen gehen mit der Kündigung verloren – insbesondere bei guter Gesundheit zum Zeitpunkt des ersten Abschlusses.
Außerordentliche Kündigung
Erhöht der Versicherer die Beiträge oder verschlechtert die Leistungen, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall beträgt die Frist einen Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung.
Alternative Lösungen zur Kündigung
Statt einer Kündigung kann es oft sinnvoller sein, den bestehenden Vertrag anzupassen:
• Rentenhöhe reduzieren oder erhöhen
• Versicherungsperiode anpassen (z. B. kürzere oder längere Laufzeit)
• Tarifwechsel beim gleichen Anbieter (häufig ohne neue Gesundheitsprüfung möglich)
Fazit
Ja, Du kannst Deine Dienstunfähigkeitsversicherung kündigen – und in bestimmten Situationen kann das auch sinnvoll sein. Wichtig ist, dass Du die Fristen kennst und mögliche Folgen wie höhere Beiträge oder eine neue Gesundheitsprüfung im Blick hast. Wenn Du unsicher bist, ob eine Kündigung oder eine Vertragsoptimierung besser passt, lohnt sich ein genauer Blick. So triffst Du eine Entscheidung, die wirklich zu Deiner aktuellen Lebenssituation passt.
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