Bekomme ich durch meinen Beihilfesatz einen Teil meines PKV Beitrags erstattet?
Jein, Dein Beihilfesatz bestimmt, wie viel von Deinen Krankheitskosten übernommen wird – aber nicht direkt Deinen PKV-Beitrag. Das bedeutet: Die Beihilfe erstattet einen Teil Deiner tatsächlichen Krankheitskosten, während die private Krankenversicherung (PKV) den verbleibenden Teil abdeckt.
1. Wie funktioniert die Beihilfe?
• Als Beamter hast Du Anspruch auf Beihilfe, das bedeutet, Dein Dienstherr übernimmt einen festgelegten Prozentsatz Deiner Krankheitskosten.
• Der Rest der Kosten muss durch eine private Krankenversicherung (Restkostenversicherung) abgedeckt werden.
• Der Beihilfesatz hängt von Deinem Status ab (z. B. 50 % für aktive Beamte, 70 % für Ruhestandsbeamte, 80 % für Kinder).
Beispiel:
• Dein Beihilfesatz beträgt 50 %.
• Deine Arztkosten belaufen sich auf 200 €.
• Die Beihilfe erstattet bestenfalls 100 € (50 %).
• Die restlichen 100 € übernimmt Deine PKV – sofern die Leistung im Tarif enthalten ist.
2. Hat der Beihilfesatz Einfluss auf meinen PKV-Beitrag?
• Ja, indirekt: Je höher Dein Beihilfesatz, desto weniger Kosten müssen über die PKV abgesichert werden – und desto günstiger ist Dein Beitrag.
• Nein, direkt nicht: Du erhältst keine Rückerstattung des PKV-Beitrags durch die Beihilfe, sondern nur eine Erstattung auf einzelne eingereichte Krankheitskosten.
Fazit
Die Beihilfe reduziert die Kosten, die deine PKV abdecken muss – sie senkt also nicht direkt den Beitrag, wirkt aber indirekt. Ein höherer Beihilfesatz führt in der Regel zu einem niedrigeren PKV-Beitrag, da weniger abgesichert werden muss. Wichtig ist: Prüfe, ob ein Beihilfeergänzungstarif sinnvoll für dich ist, um mögliche Leistungslücken zu schließen.
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