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Übernimmt die PKV alternative Heilmethoden und Heilpraktikerleistungen?

Ja, viele private Krankenversicherungen (PKV) erstatten alternative Heilmethoden und Heilpraktikerleistungen – allerdings in unterschiedlichem Umfang, abhängig vom gewählten Tarif.


1. Welche alternativen Heilmethoden werden erstattet?

Die PKV kann verschiedene naturheilkundliche Verfahren übernehmen, darunter:

Akupunktur – insbesondere bei chronischen Schmerzen

Homöopathie – z. B. Globuli, Schüßler-Salze

Osteopathie – Behandlung von Gelenk- und Muskelerkrankungen

Chiropraktik – manuelle Therapie zur Wirbelsäulen- und Gelenkbehandlung

Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) – Heilkräuter, Qi-Gong

Naturheilverfahren – z. B. Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)

Wichtig: Nicht jede PKV übernimmt alle Leistungen in vollem Umfang. Hier lohnt es sich, die Tarifbedingungen genau zu prüfen.


2. Was gilt für Heilpraktikerbehandlungen?

• Viele PKV-Tarife erstatten Behandlungen durch Heilpraktiker

• Manche Tarife haben ein jährliches Budget für Heilpraktikerkosten (z. B. 500–1.500 €)

• Andere Tarife erstatten nur bestimmte Behandlungen aus dem Hufeland-Verzeichnis

📌 Tipp: Falls Dir alternative Heilmethoden wichtig sind, achte bei der Tarifwahl darauf, dass Dein PKV-Tarif diese Kosten abdeckt.


3. Unterschiede zwischen PKV und GKV

Leistung PKV GKV
Akupunktur Meist voll erstattet Nur bei chronischen Rückenschmerzen & Arthrose
Homöopathie Oft enthalten, abhängig vom Tarif Nur wenige Krankenkassen übernehmen Kosten
Osteopathie Häufig mit Budget von 500–1.500 € Meist nur Teilerstattung mit ärztlicher Verordnung
Chiropraktik Oft Teil des Tarifs Nur über Vertragsärzte abrechenbar
Behandlungen durch Heilpraktiker In vielen Tarifen enthalten Nur über Vertragsärzte abrechenbar

4. Was tun, wenn mein Tarif keine alternativen Heilmethoden abdeckt?

Falls Dein aktueller PKV-Tarif keine oder nur wenige alternative Heilmethoden übernimmt, hast Du folgende Möglichkeiten:

Tarifwechsel innerhalb Deiner PKV – manche Anbieter ermöglichen einen Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung

Zusätzlicher Heilpraktiker-Zusatztarif – falls Dein Haupttarif keine Erstattung vorsieht

Rechnung selbst zahlen – manche Behandlungen sind auch als Selbstzahler erschwinglich


Fazit

Alternative Heilmethoden und Heilpraktikerleistungen können in der PKV abgedeckt sein – das hängt aber vom gewählten Tarif ab. Wenn Dir Naturheilkunde wichtig ist, solltest Du gezielt auf die Leistungen achten oder Deinen Schutz entsprechend erweitern.

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Beantwortet von

Meike Knüppel

Head Of Customer Happiness

Private Kranken­versicherung

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