Welche Kündigungsfristen gelten für private Krankenversicherungen?
Die Kündigungsfristen in der privaten Krankenversicherung (PKV) hängen von verschiedenen Faktoren ab – ob Du regulär wechseln möchtest, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren willst oder ob eine Sonderkündigung möglich ist.
1. Reguläre Kündigungsfrist
Diese beträgt meist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres:
• Das Versicherungsjahr entspricht meist dem Kalenderjahr (01.01. – 31.12.).
• Deine Kündigung muss also spätestens bis zum 30. September eingereicht werden.
• Falls Dein Versicherungsjahr abweichend ist, gilt die Frist drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres.
2. Sonderkündigungsrecht
In bestimmten Fällen kannst Du Deine PKV auch außerhalb der regulären Frist kündigen:
• Beitragserhöhung → Wenn die Versicherung den Beitrag erhöht oder Leistungen reduziert, kannst Du innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Mitteilung kündigen.
• Wechsel in die GKV → Falls Du versicherungspflichtig wirst (z. B. durch Jobwechsel oder Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze), kannst Du Deine PKV mit zwei Monaten Frist zum Monatsende kündigen.
• Wechsel zu einem anderen Versicherer → Die Kündigung ist nur gültig, wenn Du innerhalb der Frist eine neue Versicherung nachweist.
3. Kündigung der Zusatzversicherung
Falls Du eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenkasse hast, gelten je nach Tarif andere Fristen, meist ein bis drei Monate zum Monats- oder Jahresende.
Fazit
Reguläre Kündigung → 3 Monate zum Jahresende. Sonderkündigung möglich bei Beitragserhöhung oder Wechsel in die GKV (2 Monate Frist). Neue Versicherung muss nachgewiesen werden, sonst bleibt die alte bestehen.
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