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Wie funktioniert der Wechsel in die private Krankenversicherung?

Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) ist ein wichtiger Schritt und sollte gut durchdacht sein. Hier sind die wesentlichen Schritte, die Du beachten musst:

1. Voraussetzungen prüfen

Nicht jeder kann in die PKV wechseln. Die wichtigsten Kriterien:

• Beamte & Anwärter: Wechsel jederzeit möglich, da keine GKV-Pflicht.
• Angestellte: Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (78.300 € in 2025).
• Selbstständige: Wechsel jederzeit möglich, unabhängig vom Einkommen.

2. Tarifauswahl & Leistungen

Die richtige Tarifwahl ist entscheidend für Deine Absicherung:

• Beihilfeergänzungstarif für Beamte zur Deckung von Lücken.
• Leistungen prüfen: Ambulante & stationäre Behandlung, Zahnleistungen, Selbstbeteiligung.
• Langfristige Kosten: Beitragsentwicklung, Rückstellungen & Anpassungsmöglichkeiten beachten.

3. Gesundheitsprüfung

Die PKV führt eine Risikoprüfung durch:

• Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen.
• Anonyme Voranfrage hilft, Konditionen vorab zu prüfen.
• Öffnungsaktion für Beamte kann den Zugang zur PKV erleichtern.

4. Kündigung der bisherigen Versicherung

Erst wenn die neue PKV bestätigt ist, sollte die alte Versicherung gekündigt werden:

• GKV: Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. Für Beamte meist Sonderkündigungsrecht zum Tag der Verbeamtung.
• PKV: Abhängig vom bestehenden Vertrag.

5. Beihilfeanmeldung für Beamte

• Bescheinigung der PKV an die Beihilfestelle senden.
• Beihilfeantrag stellen, um Kostenerstattungen zu erhalten.

Fazit

Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, sollte Schritt für Schritt vorgehen. Prüfe zuerst, ob Du die Voraussetzungen erfüllst, und finde dann einen Tarif, der zu Deinem Bedarf passt. Die Gesundheitsprüfung ist ein wichtiger Teil des Prozesses – hier lohnt sich Sorgfalt. Kündige eine bestehende Versicherung erst, wenn die PKV verbindlich bestätigt wurde, und denk unbedingt an die rechtzeitige Beihilfeanmeldung, falls Du Anspruch hast.

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Beantwortet von

Meike

Head Of Customer Happiness

Private Kranken­versicherung

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