Wie funktioniert die Kostenerstattung in der privaten Krankenversicherung?
Die private Krankenversicherung (PKV) arbeitet nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass Du als Versicherter die Behandlungskosten zunächst selbst zahlst und die Rechnungen dann bei Deiner PKV und ggf. der Beihilfestelle einreichst.
1. Der Ablauf der Kostenerstattung
✅ Arztbesuch & Behandlung
• Als Privatpatient erhältst Du eine Rechnung direkt vom Arzt, Krankenhaus oder Heilpraktiker.
• Die Rechnung basiert auf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ).
✅ Rechnung einreichen
• Du kannst die Rechnung einfach über die App oder das Online-Portal Deiner PKV einreichen.
• Falls Du beihilfeberechtigt bist, musst Du die Rechnung zusätzlich bei der Beihilfestelle einreichen.
✅ Erstattung durch die PKV und ggf. die Beihilfe
• Die Beihilfestelle erstattet den festgelegten Prozentsatz (z. B. 50 % für Beamte, 70 % für Beamte mit Kindern).
• Die PKV übernimmt den restlichen Anteil, je nach vereinbartem Tarif.
• Falls Du eine Selbstbeteiligung hast, wird diese abgezogen.
✅ Eigenanteil zahlen (falls nötig)
• Falls bestimmte Leistungen nicht oder nur teilweise übernommen werden (z. B. besondere Behandlungen oder Zuzahlungen für Zahnersatz), musst Du den Restbetrag selbst übernehmen.
2. Wichtige Punkte zur Kostenerstattung
📌 Beihilfe beachten → Beamte müssen immer zwei Erstattungsanträge stellen (Beihilfe + PKV).
📌 Bearbeitungszeit → Die Erstattung durch die PKV erfolgt meist innerhalb weniger Tage.
📌 Besondere Tarife → Manche Tarife bieten direkte Abrechnung mit Krankenhäusern, sodass Du nicht in Vorleistung gehen musst.
Fazit
Du bezahlst zunächst selbst und bekommst Dein Geld von der PKV (und ggf. der Beihilfe) erstattet. Rechnungen einfach per App oder Online-Portal einreichen. Achte auf die Selbstbeteiligung und kläre vorab, welche Leistungen Dein Tarif abdeckt.
💡 Tipp: Wer Liquiditätsengpässe vermeiden möchte, sollte Rücklagen bilden oder Tarife wählen, die eine direkte Abrechnung mit Ärzten ermöglichen. 🚀
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