Wie hoch ist mein Beihilfesatz und wovon hängt er ab?
Dein Beihilfesatz gibt an, wie viel Prozent Deiner Krankheits-, Pflege- und Vorsorgekosten von der Beihilfe übernommen werden. Der Rest muss über eine private Krankenversicherung (PKV) abgesichert werden.
1. Beihilfesätze im Überblick (am Beispiel Bundesbeihilfe)
👉 Wichtig: In einigen Bundesländern gelten abweichende Regelungen, besonders bei Beamtenanwärtern und Pensionären. Weitere Informationen findest Du hier.
2. Wovon hängt der Beihilfesatz ab?
✅ Beamtenstatus:
• Anwärter haben meist 50 % Beihilfe, Beamte mit Familie oft 70 %.
• Pensionierte Beamte erhalten in der Regel 70 % Beihilfe.
✅ Familienstand:
• Verheiratete Beamte oder Beamte mit Kindern profitieren oft von 70 % Beihilfe.
• Ehepartner & Kinder erhalten 70 bzw. 80 %, wenn sie beihilfeberechtigt sind.
✅ Bundesland:
• Jedes Bundesland hat eigene Beihilfeverordnungen.
• Manche Bundesländer bieten zusätzlich die pauschale Beihilfe, die sich an der GKV orientiert.
✅ Dienstherr:
• Bundesbeamte unterliegen der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV).
• Landesbeamte haben unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland.
3. Sonderfälle und Ausnahmen
⚠ Pauschale Beihilfe:
• Einige Bundesländer (z. B. Hamburg, Berlin, Thüringen) bieten eine pauschale Beihilfe an.
• Wer diese wählt, erhält keinen individuellen Beihilfeanspruch und kann sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern.
4. Fazit
Der Beihilfesatz hängt von Status, Familienstand, Dienstherr und Bundesland ab. Die meisten Beamten erhalten 50–70 %, während Ehepartner und Kinder bis zu 90 % Beihilfe bekommen. Da die Beihilfe nie 100 % der Kosten deckt, ist eine private Krankenversicherung (PKV) für die restlichen Kosten notwendig. 💡🚀
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