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Zahlt mein Arbeitgeber einen Teil der PKV?

Das kommt auf Deine berufliche Situation an. Während Beamte in der Regel Beihilfe erhalten, bekommen angestellte Arbeitnehmer einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) – dieser ist aber gedeckelt. In bestimmten Fällen – z. B. bei der pauschalen Beihilfe – beteiligt sich der Dienstherr ähnlich wie ein Arbeitgeber.

1. Arbeitgeberzuschuss für Angestellte

Als Angestellter übernimmt Dein Arbeitgeber grundsätzlich 50 % Deines PKV-Beitrags – aber nur bis zur Höhe des GKV-Höchstbeitrags.
2025 liegt dieser inklusive Pflegepflichtversicherung bei rund 1.174 €.

Das bedeutet: Maximaler Arbeitgeberzuschuss ca. 587 € pro Monat.


Rechenbeispiel für 2025:

                                                                               
PKV-BeitragArbeitgeberzuschussSelbst zu zahlen
600€300€300€
1000€500€500€
1200€587€ (max.)613€
1400€587€ (max.)813€




Wichtig: Liegt Dein PKV-Beitrag über dem GKV-Höchstbeitrag, zahlst Du die Differenz selbst.

2. Arbeitgeberzuschuss für Beamte

In der Regel gilt: Beamte erhalten keine Arbeitgeberzuschüsse, sondern Beihilfe vom Dienstherrn – meist zwischen 50 % und 90 % der Krankheitskosten (abhängig von Bundesland, Familienstand und Situation). Dadurch muss nur ein Teil über die PKV abgesichert werden – was den Beitrag oft deutlich senkt.

Aber es gibt eine Ausnahme: die pauschale Beihilfe

In einigen Bundesländern (z. B. Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen) können Beamte auf Wunsch die pauschale Beihilfe wählen. Hier beteiligt sich der Dienstherr wie ein Arbeitgeber mit meistens 50 % an den Beiträgen – egal ob Du gesetzlich oder privat versichert bist. Dafür entfällt der Anspruch auf die klassische Beihilfe.

Wichtig: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist in der Regel endgültig – ein späterer Wechsel zur klassischen Beihilfe ist meist ausgeschlossen.

3. Was gilt für Selbstständige?

Selbstständige erhalten keinen Zuschuss – sie zahlen den vollen PKV-Beitrag selbst. Dafür können sie – wie auch Angestellte und Beamte – die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich geltend machen.

📌 Tipp: Tarife mit Beitragsentlastung im Alter helfen, die Kosten im Ruhestand deutlich zu reduzieren.

Fazit

Ja, als Angestellter übernimmt Dein Arbeitgeber bis zu 50 % Deines PKV-Beitrags – gedeckelt auf den GKV-Höchstbeitrag. Beamte erhalten keine klassischen Zuschüsse, sondern Beihilfe oder – bei pauschaler Beihilfe – einen arbeitgeberähnlichen Zuschuss. Selbstständige zahlen ihre Beiträge selbst, können sie aber steuerlich absetzen – genauso wie Angestellte und Beamte.

Lass uns gemeinsam prüfen, welche Regelung bei Dir gilt – und wie Du das Beste für Dich rausholst. ‍🚀

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Beantwortet von

Meike

Head Of Customer Happiness

Private Kranken­versicherung

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