Das erwartet Dich
Was zählt alles zu ambulanten Leistungen?
Der ambulante Bereich umfasst alle Behandlungen außerhalb des Krankenhauses, z. B.:
- Haus- und Facharztbesuche
- Medikamente und Impfungen
- Heilmittel (z. B. Physiotherapie, Massagen, Ergotherapie)
- Hilfsmittel (Brillen, Bandagen, Einlagen)
- Psychotherapie
- Vorsorgeuntersuchungen
Viele Tarife decken hier deutlich mehr ab als die gesetzliche Kasse – zum Beispiel alternative Heilmethoden oder eine freie Arztwahl.
Worauf solltest Du achten?
Beim ambulanten Schutz gibt es große Unterschiede zwischen den Tarifen.
Typische Unterschiede:
- Wie viel wird für Heilmittel und Hilfsmittel erstattet?
- Sind freie Arztwahl und Privatärzte erlaubt?
- Werden alternative Behandlungen übernommen (z. B. Heilpraktiker)?
- Gibt es eine jährliche Erstattung für Brillen oder Kontaktlinsen?
- Wird Psychotherapie übernommen – und wie viele Sitzungen?
Je besser Du weißt, was Dir wichtig ist, desto gezielter kannst Du den Tarif auswählen.
Was deckt die Beihilfe ab – und was nicht?
Die Beihilfe übernimmt auch im ambulanten Bereich nicht alles:
- Heilpraktikerleistungen oft gar nicht
- Zuzahlungen bei Hilfsmitteln
- Begrenzte Zahl an Therapiesitzungen
Genau deshalb ist der Beihilfeergänzungstarif hier so wichtig – er springt für diese Lücken ein.