Das erwartet Dich
Was zählt zu stationären Leistungen?
Alles, was mit einem Aufenthalt im Krankenhaus zu tun hat, zählt zum stationären Bereich:
- Unterbringung (z. B. Zwei- oder Einbettzimmer)
- Behandlung durch den Chefarzt oder Spezialisten
- Operationen und Nachsorge
- Anschlussheilbehandlung
- Transport- und Rettungskosten
Gute PKV-Tarife ermöglichen Dir z. B. freie Krankenhauswahl und Sonderleistungen, die in der GKV oft nicht enthalten sind.
Welche Unterschiede gibt es bei den Tarifen?
Gerade im stationären Bereich unterscheiden sich die Tarife stark:
- Wird die Chefarztbehandlung übernommen?
- Gibt es freie Krankenhauswahl (auch Privatkliniken)?
- Wird ein Einbettzimmer erstattet – oder nur das Mehrbettzimmer?
- Gibt es Begrenzungen bei den Behandlungskosten?
Diese Extras machen den Unterschied, wenn es ernst wird – auch emotional.
Was übernimmt die Beihilfe?
Die Beihilfe zahlt nur die Regelversorgung – also z. B. Mehrbettzimmer und Behandlung durch den diensthabenden Arzt.
Nicht abgedeckt sind meist:
- Wahlleistungen (Ein- oder Zweibettzimmer)
- Behandlung durch Chefärzt
- Komfortzuschläge oder Sonderverpflegung
Hier greift der Beihilfeergänzungstarif – und ist damit besonders im Krankenhaus essenziell.