Beihilfevorschriften des Landes Baden-Württemberg
Eine Übersicht der Beihilfeleistungen und Regelungen
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Beihilfefähig mit 22 EUR Monatsbeitrag
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
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Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu 70%
Ehepartner-Beihilfe
Berücksichtigungsfähig, wenn das Einkommen in den letzten zwei Jahren unter 20.000 EUR lag.
Personenkreis
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %
Beamter mit mindestens zwei Kindern, Ehepartner und Versorgungsempfänger
sofern berücksichtigungsfähig
Kind*
*sofern berücksichtigungsfähig
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Polizeibeamte im aktiven Dienst
Während und nach der Ausbildung besteht Anspruch auf Heilfürsorge sowie auf Beihilfe für stationäre Wahlleistungen (Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung) bei einer monatlichen Zahlung von 22,00 EUR. Nach der aktiven Dienstzeit haben alle einen Beihilfeanspruch.
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Behandlung durch Heilpraktiker
Maximal die Beträge, die für vergleichbare Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angemessen sind.
Arzneimittel
Verordnete apothekenpflichtige Arzneimittel
Vorsorgeuntersuchungen
Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen)
Heilmittel
Ärztlich verordnete Heilmittel bis zu bestimmten Höchstbeträgen gemäß des Leistungsverzeichnisses des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Brillen und Kontaktlinsen
Jeweils bis zu den entsprechenden Hochstbeträgen der BBhV, abhängig von Dioptrien etc.
Brillengläser:
- Einstärkengläser (Nah- oder Fernbereich) bis ±6 Dioptrien:
- Sphärisches Glas: bis zu 31 Euro je Glas
- Zylindrisches Glas: bis zu 41 Euro je Glas
- Mehrstärkengläser (z. B. Gleitsichtgläser) bis ±6 Dioptrien:
- Sphärisches Glas: bis zu 72 Euro je Glas
- Zylindrisches Glas: bis zu 92,50 Euro je Glas
- Bei Gläsern mit mehr als ±6 Dioptrien gibt es einen zusätzlichen Zuschlag von bis zu 21 Euro je Glas.
Brillenfassungen:
- Grundsätzlich nicht beihilfefähig, außer bei Schulsportbrillen für schulpflichtige Kinder (bis zu 52 Euro).
Kontaktlinsen:
- Beihilfefähig bei besonderen Indikationen (z. B. Myopie oder Hyperopie ab 8 Dioptrien, irregulärer Astigmatismus).
- Höchstbetrag: Bis zu 170 Euro je Kontaktlinse.
Zusätzliche Kosten:
- Zuschläge für Kunststoffgläser, Entspiegelung, Lichtschutz oder fototrope Gläser sind bei medizinischer Notwendigkeit beihilfefähig
Weitere Hilfsmittel
Gemäß Anlage der BVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja
Unterbringung im Zweibettzimmer
Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer, wenn 22,00 EUR monatlich von den Bezügen einbehalten werden.Wird die Wahlleistung Unterkunft im Zweibettzimmer nicht in Anspruch genommen, werden 11,00 EUR pro Tag im Krankenhaus gezahlt. Wird die Wahlleistung privatärztliche Behandlung nicht in Anspruch genommen, werden 22,00 EUR pro Tag im Krankenhaus gezahlt.Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
Privatärztliche Behandlung
Ja, wenn 22,00 EUR monatlich von den Bezügen einbehalten werden – im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ)
Zahnbehandlung
Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Zahnersatz
Ja (auch für Beamte auf Widerruf)
Implantate
Höchstens zwei Implantate je Kieferhälfte, bei bestimmten Indikationen darüber hinaus (Beihilfeleis-tungen auch für Beamte auf Widerruf)
Material- und Laborkosten
Beihilfefähig sind 70 % der Aufwendungen
Kieferorthopädie
Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

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