Beihilfevorschriften des Landes Baden-Württemberg
Eine Übersicht der Beihilfeleistungen und Regelungen
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Beihilfefähig mit 22 EUR Monatsbeitrag
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
Keine
Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu 70%
Ehepartner-Beihilfe
Berücksichtigungsfähig, wenn das Einkommen in den letzten zwei Jahren unter 20.000 EUR lag.
Personenkreis
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %
Beamter mit mindestens zwei Kindern
sofern berücksichtigungsfähig
Ehepartner
sofern berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger
Pensionär*innen, DU-Pensionär*innen
Kind
sofern berücksichtigungsfähig
Noch Fragen zur Beihilfe in Deinem Bundesland?
Die Regelungen rund um Beihilfe, freie Heilfürsorge und private Absicherung unterscheiden sich je nach Land – und oft auch je nach Lebenssituation.Ob Lehrkraft, Polizei, Verwaltung oder Versorgungsempfänger: Wir nehmen uns Zeit für Deine Fragen und zeigen Dir, welche Möglichkeiten für Dich sinnvoll sind.


Polizeibeamte im aktiven Dienst
Während und nach der Ausbildung besteht Anspruch auf Heilfürsorge. Im zivilen Krankenhaus besteht ein Anspruch auf Zweibettzimmer und Privatarzt bei einer monatlichen Zahlung von 22 Euro.
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum maximal 3,5-fachen Satz.
Behandlung durch Heilpraktiker
Maximal die Beträge, die für vergleichbare Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angemessen sind.
Arzneimittel
Verordnete apothekenpflichtige Arzneimittel.
Vorsorgeuntersuchungen
Gezielte Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Heilmittel
Ärztlich verordnete Heilmittel bis zu bestimmten Höchstbeträgen gemäß des Leistungsverzeichnisses des Bundesministeriums des Innern.
Brillen und Kontaktlinsen
Jeweils bis zu den entsprechenden Höchstbeträgen der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg, abhängig von Dioptrien etc.
Brillengläser und Kontaktlinsen:
- Einstärkengläser:
- bis ±6 Dioptrien: bis zu 50 € je Glas
- über ±6 bis ±10 Dioptrien: bis zu 75 € je Glas
- über ±10 Dioptrien: Aufwendungen sind in berechneter Höhe beihilfefähig
- Mehrstärkengläser (z. B. Gleitsichtgläser):
- bis ±6 Dioptrien: bis zu 205 € je Glas
- über ±6 bis ±10 Dioptrien: bis zu 230 € je Glas
- über ±10 Dioptrien: Aufwendungen sind in berechneter Höhe beihilfefähig
Lichtschutzgläser:
- Einstärkengläser:
- bis ±6 Dioptrien: bis zu 80 € je Glas
- über ±6 bis ±10 Dioptrien: bis zu 105 € je Glas
- über ±10 Dioptrien: Aufwendungen sind in berechneter Höhe beihilfefähig
- Mehrstärkengläser:
- bis ±6 Dioptrien: bis zu 235 € je Glas
- über ±6 bis ±10 Dioptrien: bis zu 260 € je Glas
- über ±10 Dioptrien: Aufwendungen sind in berechneter Höhe beihilfefähig
Phototrope Gläser :
- Einstärkengläser:
- bis ±6 Dioptrien: bis zu 100 € je Glas
- über ±6 bis ±10 Dioptrien: bis zu 125 € je Glas
- über ±10 Dioptrien: Aufwendungen sind in berechneter Höhe beihilfefähig
- Mehrstärkengläser:
- bis ±6 Dioptrien: bis zu 255 € je Glas
- über ±6 bis ±10 Dioptrien: bis zu 280 € je Glas
- über ±10 Dioptrien: Aufwendungen sind in berechneter Höhe beihilfefähig
Brillenfassung:
- Grundsätzlich nicht beihilfefähig, außer bei Schulsportbrillen für schulpflichtige Kinder bis zu 52 €
Kontaktlinsen:
- Beihilfefähig bei besonderen Indikationen wie z. B. Myopie oder Hyperopie ab 8 Dioptrien oder irregulärer Astigmatismus
- Höchstbetrag:
- siehe Einstärkengläser und Mehrstärkengläser bei Brillengläsern
- Zuschläge für Kunststoffgläser, Entspiegelung, Lichtschutz oder phototrope Gläser sind bei medizinischer Notwendigkeit beihilfefähig
Weitere Hilfsmittel
Gemäß Anlage der BVO von Baden-Württemberg – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
Allgemeine Krankenhausleistungen
Unterbringung im Mehrbettzimmer und Behandlung durch die diensthabenden Ärzte.
Unterbringung im Zweibettzimmer
Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer, wenn 22,00 EUR monatlich von den Bezügen einbehalten werden. Wird die Wahlleistung Unterkunft im Zweibettzimmer nicht in Anspruch genommen, werden 11,00 EUR pro Tag im Krankenhaus gezahlt. Wird die Wahlleistung privatärztliche Behandlung nicht in Anspruch genommen, werden 22,00 EUR pro Tag im Krankenhaus gezahlt. Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
Privatärztliche Behandlung
Ja, wenn 22,00 EUR monatlich von den Bezügen einbehalten werden – im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ).
Zahnbehandlung
Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Zahnersatz
Ja.
Implantate
Höchstens zwei Implantate je Kieferhälfte, also insgesamt maximal 4 oben, und maximal 4 unten. Bei bestimmten Indikationen darüber hinaus.
Material- und Laborkosten
Beihilfefähig sind 70 % der Aufwendungen.
Kieferorthopädie
Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

Deine PKV, Deine Entscheidung, wir helfen Dir dabei!
Wir zeigen Dir, welche Anbieter wirklich zu Deiner Beihilfe passen – transparent, unabhängig und persönlich.