Beihilfevorschriften des Landes Schleswig-Holstein
Eine Übersicht der Beihilfeleistungen und Regelungen
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Beihilfefähig: Nein
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
None
Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungenund Zahnersatz sind beihilfefähig zu 60%
Ehepartner-Beihilfe
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im vorletzten Jahr vor dem Beihilfeantrag 20.000 EUR nicht übersteigen.
Personenkreis
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %
Beamter mit mindestens zwei Kindern* und Versorgungsempfänger
* sofern berücksichtigungsfähig
Ehepartner*
*sofern berücksichtigungsfähig
Ehepartner*, wenn zwei oder mehr Kinder
sofern berücksichtigungsfähig
Kind
none
Kind*, wenn drei oder mehr Kinder
sofern berücksichtigungsfähig
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Polizeibeamte im aktiven Dienst
Während und nach der Ausbildung besteht Anspruch auf Heilfürsorge. Neu eingestellte Beamte können Heilfürsorge innerhalb von sechs Monaten nach Einstellung unwiderruflich ablehnen und stattdessen Beihilfe wählen. Nach der aktiven Dienstzeit besteht für alle ein Beihilfeanspruch (siehe obenstehende Tabelle)
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Behandlung durch Heilpraktiker
Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 1 der Schleswig-Holsteinischen Beihilfeverordnung (BhVO)
Arzneimittel
Verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur für Personen bis 18 Jahre
Vorsorgeuntersuchungen
Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen)
Heilmittel
Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 4 der BhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Brillen und Kontaktlinsen
Brillengläser: Ja, bis zu den in der BhVO genannten Höchstbeträgen
Kontaktlinsen: Ja, bis zu den in der BhVO genannten Höchstbeträgen
Fassung: 60,00 EUR
Weitere Hilfsmittel
Gemäß Verzeichnis in Anlage 5 der BhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge – Zuzahlung
Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja
Unterbringung im Zweibettzimmer
Nein
Privatärztliche Behandlung
Nein
Zahnbehandlung
Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Zahnersatz
Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren)
Implantate
Bei medizinischer Notwendigkeit keine Begrenzung (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren)
Material- und Laborkosten
Beihilfefähig sind 60% der Aufwendungen
Kieferorthopädie
Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

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