Beihilfevorschriften des Landes Schleswig-Holstein
Eine Übersicht der Beihilfeleistungen und Regelungen
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Beihilfefähig: Nein
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
None
Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungenund Zahnersatz sind beihilfefähig zu 60%
Ehepartner-Beihilfe
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im vorletzten Jahr vor dem Beihilfeantrag 20.000 EUR nicht übersteigen.
Personenkreis
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %
Beamter mit mindestens zwei Kindern
sofern berücksichtigungsfähig
Ehepartner
sofern berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger
Pensionär*innen, DU-Pensionär*innen
Kind
sofern berücksichtigungsfähig
Ehepartner, wenn zwei oder mehr Kinder
sofern berücksichtigungsfähig
Kind, wenn drei oder mehr Kinder
sofern berücksichtigungsfähig
Noch Fragen zur Beihilfe in Deinem Bundesland?
Die Regelungen rund um Beihilfe, freie Heilfürsorge und private Absicherung unterscheiden sich je nach Land – und oft auch je nach Lebenssituation.Ob Lehrkraft, Polizei, Verwaltung oder Versorgungsempfänger: Wir nehmen uns Zeit für Deine Fragen und zeigen Dir, welche Möglichkeiten für Dich sinnvoll sind.


Polizeibeamte im aktiven Dienst
Während und nach der Ausbildung besteht Anspruch auf Heilfürsorge. Neu eingestellte Beamte können Heilfürsorge innerhalb von sechs Monaten nach Einstellung unwiderruflich ablehnen und stattdessen Beihilfe wählen. Nach der aktiven Dienstzeit besteht für alle ein Beihilfeanspruch (siehe obenstehende Tabelle).
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum maximal 3,5-fachen Satz.
Behandlung durch Heilpraktiker
Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 1 der Schleswig-Holsteinischen Beihilfeverordnung (BhVO)
Arzneimittel
Verordnete und verschreibungspflichtige Arzneimittel. Verordnete, apothekenpflichtige Arzneimittel für Personen unter 18. - Zuzahlungen
Vorsorgeuntersuchungen
Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen) wie gesetzlich Versicherte.
Heilmittel
Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 4 der BhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
Brillen und Kontaktlinsen
Die Beihilfe Schleswig-Holstein zahlt für Brillengläser (inklusive Handwerksleistungen, ohne Fassung) folgende Höchstbeträge:
Einstärkenglas: bis 31€ (sphärisch), bis 41€ (zylindrisch) pro Glas (bis +/- 6 Dioptrin)
Mehrstärenglas / Bifokalglas: bis 72€ /sphärisch), bis 90,50€ (zylindirsch) pro Glas (bis +/- 6 Dioptrin)
Zuschläge:
- +21€ je Glas über +/- 6 Dioptrin
- +21€ je Glas für Dreistufen-/Multifokalglas, prismatische Gläser, Kunststoff-/Leichtgläser
- +11€ je Glas für getönte Gläser bei medizinischer Indikation
Für die Refraktionsbestimmung werden bis zu 13€ je Sehhilfe erstattet. Brillenfassungen sind nicht beihilfefähig, außer bei Schulsportbrillen für Kinder bis 52€. Kontaktlinsen sind nur bei bestimmten medizinischen Indikationen beihilfefähig.
Weitere Hilfsmittel
Gemäß Verzeichnis in Anlage 5 der BhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge. Es gibt allerdings Höchstbeiträge, bis zu denen sich beteiligt wird und Zuzahlungen.
Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja
Unterbringung im Zweibettzimmer
Nein
Privatärztliche Behandlung
Nein
Zahnbehandlung
Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Zahnersatz
Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren)
Implantate
Bei medizinischer Notwendigkeit keine Begrenzung (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren)
Material- und Laborkosten
Beihilfefähig sind 60% der Aufwendungen
Kieferorthopädie
Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

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