Beihilfevorschriften des Landes Berlin
Eine Übersicht der Beihilfeleistungen und Regelungen
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Beihilfefähig: Nein
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
Allgemeine Krankenhausleistungen: 10,00 EUR für maximal 28 Tage/Jahr
Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu 60%
Ehepartner-Beihilfe
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihr Einkommen im vorletzten Jahr unter 20.000,00 EUR lag.
Personenkreis
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %
Beamter in Elternzeit
erhalten 70% Beihilfe
Beamter mit mindestens zwei Kindern
sofern berücksichtigungsfähig
Ehepartner
sofern berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger
Pensionär*innen, DU-Pensionär*innen
Kind
sofern berücksichtigungsfähig
Noch Fragen zur Beihilfe in Deinem Bundesland?
Die Regelungen rund um Beihilfe, freie Heilfürsorge und private Absicherung unterscheiden sich je nach Land – und oft auch je nach Lebenssituation.Ob Lehrkraft, Polizei, Verwaltung oder Versorgungsempfänger: Wir nehmen uns Zeit für Deine Fragen und zeigen Dir, welche Möglichkeiten für Dich sinnvoll sind.


Polizeibeamte im aktiven Dienst
Während der Ausbildung erhalten Polizeibeamte im einfachen und mittleren Dienst Heilfürsorge, ab dem gehobenen Dienst Beihilfe. Nach der Ausbildung gilt Beihilfe für alle. Nach der aktiven Dienstzeit besteht für alle ein Beihilfeanspruch.
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum maximal 3,5-fachen Satz.
Behandlung durch Heilpraktiker
Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 2 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
Arzneimittel
Ärztliche verordnete, verschreibungspflichtige Arzneimittel für Personen über 18 Jahre.
Verordnete, apothekenpflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur für Personen unter 18 Jahren.
Zuzahlungen ähnlich wie in der GKV.
Vorsorgeuntersuchungen
Gezielte Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen, zusätzlich die in Anlage 13 der BBhV genannten Untersuchungen und Maßnahmen. (Unserer Meinung nach sind das alle gängigen).
Heilmittel
Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 9 der BBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
Brillen und Kontaktlinsen
Jeweils bis zu den entsprechenden Höchstbeträgen der Beihilfeverordnung Berlin, abhängig von Dioptrien etc.
Brillengläser:
Einstärkenglas: 31 € (sphärisch), 41 € (zylindrisch) pro Glas bis ±6 dpt
Mehrstärkenglas: 72 € (sphärisch), 92,50 € (zylindrisch) pro Glas bis ±6 dpt
Zuschläge: +21 € je Glas bei Gläsern über ±6 dpt, Dreistufen-/Multifokal- oder Prismengläsern
Zusätzliche Kosten:
Aufwendungen für Kunststoff- oder Leichtgläser sowie für getönte oder phototrope Gläser sind bei medizinischer Indikation beihilfefähig. Die jeweiligen Höchstbeträge richten sich nach Nr. 4.2.2 der Anlage 9 zu § 25 Abs. 1 LBhVO.
Kontaktlinsen:
Nur beihilfefähig bei ärztlich bestätigter medizinischer Indikation (z. B. Myopie oder Hyperopie ab 8 Dioptrien). Die Indikation muss ärztlich dokumentiert sein.
Brillenfassung:
Nicht beihilfefähig, außer bei Schulsportbrillen für schulpflichtige Kinder bis 52 €.
Nicht beihilfefähig:
Entspiegelung, Oberflächenhärtung, Polarisierung, Unfallschutzgläser, Bildschirm- und Arbeitsplatzbrillen, Zweit- oder Reservebrillen (außer in Kombination mit beihilfefähigen Kontaktlinsen), Brillenversicherungen, Etuis, Pflegemittel (ab 18 Jahren), Einschleifkosten – soweit nicht durch Pauschalen abgedeckt
Weitere Hilfsmittel
Gemäß Verzeichnis in Anlage 11 der BBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge und Zuzahlungen.
Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja, Zuzahlung 10,00 EUR pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr.
Unterbringung im Zweibettzimmer
Nein
Privatärztliche Behandlung
Nein
Zahnbehandlung
Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Zahnersatz
Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
Implantate
Höchstens zwei Implantate je Kiefer, also 2 oben und 2 unten. Bei bestimmten Indikationen höchstens 4 Implantate. (Bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
Material- und Laborkosten
Beihilfefähig sind 60% der Aufwendungen.
Kieferorthopädie
Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

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