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Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit in der privaten Krankenversicherung?

Die Mindestvertragslaufzeit einer privaten Krankenversicherung (PKV) beträgt in der Regel zwei Jahre. Das bedeutet, dass Du Deinen Tarif frühestens nach dieser Zeit ordentlich kündigen kannst.

1. Kündigungsfristen in der PKV

• Ordentliche Kündigung: Nach der Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten je nach Gesellschaft zum Jahresende oder zum Ende des Versicherungsjahres möglich.
• Sonderkündigung: Bei Beitragserhöhung oder Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kannst Du vorzeitig kündigen.
• Wechsel des Versicherers: Ein Wechsel in eine andere PKV ist möglich, aber es gelten neue Gesundheitsprüfungen und mögliche Risikozuschläge.

2. Ausnahme: Beihilfe- & Anwärtertarife

Beamte & Beamtenanwärter haben oft spezielle Beihilfetarife, die flexibel gestaltet sind. Ein Wechsel ist möglich, wenn sich die berufliche Situation ändert (z. B. nach dem Referendariat oder der Verbeamtung auf Lebenszeit).

3. Fazit

Die Mindestvertragslaufzeit in der PKV beträgt meist zwei Jahre. Ein Wechsel oder eine Kündigung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Bei Beitragserhöhungen oder Wechsel in die GKV besteht ein Sonderkündigungsrecht.

💡 Tipp: Vor dem Abschluss solltest Du genau prüfen, ob der Tarif langfristig zu Deiner Situation passt. Wir helfen Dir gerne bei der Wahl der richtigen Absicherung! 🚀

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Beantwortet von

Meike

Head Of Customer Happiness

Private Kranken­versicherung

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