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Meine Zertifikate
Ob Studium, Fortbildung oder Spezialisierung – ich bin neugierig geblieben. Hier siehst Du, was ich bisher an Know-how gesammelt habe.
Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Fremdsprachenkorrespondent für Business: Englisch und Spanisch
International Sales Manager for Insurance and Finance
Hier sind noch weitere meiner FAQs, die interessant sein könnten
Eine Kombination mehrerer Versicherungen kann sinnvoll sein – vor allem, wenn Du bestehende Verträge ergänzen oder gezielt Versorgungslücken schließen möchtest. Für Beamte und Beamtenanwärter bleibt die Dienstunfähigkeitsversicherung aber die zentrale Absicherung, weil sie exakt auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ob eine Kombination für Dich passt, hängt von Deiner individuellen Situation ab – eine persönliche Beratung hilft Dir, die beste Lösung zu finden.
Ob eine erneute Gesundheitsprüfung nötig ist, hängt davon ab, wie du den PKV Tarif wechselst. Ein Tarifwechsel innerhalb derselben privaten Krankenversicherung ist in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, solange du keine zusätzlichen Leistungen wählst. Wechselst du jedoch zu einem anderen Versicherer oder möchtest du Leistungen verbessern, ist meist eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich. Diese kann zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung führen. Deshalb sollte ein Tarifwechsel immer sorgfältig geprüft und strategisch geplant werden.
Alternative Heilmethoden und Heilpraktikerleistungen können in der PKV abgedeckt sein – das hängt aber vom gewählten Tarif ab. Wenn Dir Naturheilkunde wichtig ist, solltest Du gezielt auf die Leistungen achten oder Deinen Schutz entsprechend erweitern.
Eine vorzeitige Kündigung Deiner PKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei einer Beitragserhöhung hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Wechselst Du zurück in die GKV oder tritt erneut Versicherungspflicht ein, kannst Du ebenfalls kündigen, musst dies aber nachweisen. Wichtig ist, dass eine neue Absicherung bereits bestätigt ist, bevor Du kündigst. Sonst riskierst Du eine Versorgungslücke.
Ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist nur in klar geregelten Fällen möglich. Angestellte können wechseln, wenn ihr Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Selbstständige müssen dafür ihre Selbstständigkeit aufgeben und sozialversicherungspflichtig angestellt sein. Bei Arbeitslosigkeit führt der Bezug von ALG I in die GKV, ALG II hingegen nicht. Für Beamte und Personen über 55 Jahre ist ein Wechsel in der Regel ausgeschlossen oder nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.
Die PKV darf Beiträge nur erhöhen, wenn gesetzlich festgelegte Schwellenwerte bei Leistungsausgaben oder Lebenserwartung überschritten werden. Die Anpassung muss von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und bestätigt werden. Für Dich bedeutet das: Eine Beitragserhöhung ist kein Willkürakt, sondern klar reguliert. Gleichzeitig hast Du das Recht, Deinen Tarif zu überprüfen und Alternativen wie einen internen Tarifwechsel zu prüfen, um Deine Beiträge zu optimieren.

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