Beihilfevorschriften des Landes Bayern
Eine Übersicht der Beihilfeleistungen und Regelungen
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Beihilfefähig: Ja
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
Privatärztliche Behandlung: 25,00 EUR /Tag.
Zweibettzimmerzuschlag: 7,50 EUR für maximal 30 Tage/Jahr
Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu 60%
Ehepartner-Beihilfe
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihr Einkommen im vorletzten Jahr 20.878,00 EUR nicht überstieg. Die Einkommensgrenze wird jährlich an die Rentenwerterhöhung West angepasst.
Personenkreis
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %
Beamter in Elternzeit
erhalten 70% Beihilfe
Beamter mit mindestens zwei Kindern
sofern berücksichtigungsfähig
Ehepartner
sofern berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger
Pensionär*innen, DU-Pensionär*innen
Kind
sofern berücksichtigungsfähig
Noch Fragen zur Beihilfe in Deinem Bundesland?
Die Regelungen rund um Beihilfe, freie Heilfürsorge und private Absicherung unterscheiden sich je nach Land – und oft auch je nach Lebenssituation.Ob Lehrkraft, Polizei, Verwaltung oder Versorgungsempfänger: Wir nehmen uns Zeit für Deine Fragen und zeigen Dir, welche Möglichkeiten für Dich sinnvoll sind.


Polizeibeamte im aktiven Dienst
Polizeibeamte im aktiven Dienst erhalten während der Ausbildung Heilfürsorge. Nach der Ausbildung gilt sie für die Bereitschaftspolizei, während alle anderen Beihilfe erhalten. Nach der aktiven Dienstzeit besteht für alle ein Beihilfeanspruch, wie er oben beschrieben ist.
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum maximal 3,5-fachen Satz.
Behandlung durch Heilpraktiker
Gemäß dem Verzeichnis in Anlage 3 der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
Arzneimittel
Verordnete apothekenpflichtige Arzneimittel — Zuzahlungen von 3 Euro je verordnetem Medikament.
Vorsorgeuntersuchungen
Gezielte Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Heilmittel
Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Verzeichnis in Anlage 3 der BayBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
Brillen und Kontaktlinsen
Jeweils bis zu den entsprechenden Höchstbeträgen der BayBhV, abhängig von Dioptrien etc.
Brillengläser:
Einstärkenglas: 31 € (sphärisch), 41 € (zylindrisch) pro Glas bis ±6 dpt
Mehrstärkenglas: 72 € (sphärisch), 92,50 € (zylindrisch) pro Glas bis ±6 dpt
Zuschläge: +21 € je Glas bei Gläsern über ±6 dpt, Gleitsicht-, Multifokal- oder Prismengläsern
Zusätzliche Kosten:
+21 € je Glas für Kunststoff-/Leichtgläser bei medizinischer Indikation (z. B. ab ±6 dpt, Anisometropie ab 2 dpt, Kinder <14 J., Gesichtsfehlbildungen)
+11 € je Glas für Lichtschutzgläser (getönt oder phototrop) bei ärztlich belegter Blendempfindlichkeit
Kontaktlinsen:
Nur bei medizinisch zwingender Indikation (§ 33 Abs. 3 SGB V): bis zu 154 € (sphärisch) bzw. 230 € (torisch) pro Jahr
Brillenfassung:
Nicht beihilfefähig, außer bei Schulsportbrillen für Kinder bis 52 €
Refraktionsbestimmung:
Bis zu 13 € je Sehhilfe beihilfefähig
Weitere Hilfsmittel
Gemäß Verzeichnis in der Anlage der BayBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja
Unterbringung im Zweibettzimmer
Beihilfefähig sind die Aufwendungen für das Zweibettzimmer – mit 7,50€ Selbstbeteiligung für max. 30 Tage. Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
Privatärztliche Behandlung
Ja, im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ). Mit 25€ Selbstbeteiligung pro Tag.
Zahnbehandlung
Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Zahnersatz
Ja.
Implantate
Höchstens zwei Implantate je Kieferhälfte, also insgesamt max. 4 oben, 4 unten. Bei bestimmten Indikationen darüber hinaus.
Material- und Laborkosten
Beihilfefähig sind 60% der Aufwendungen.
Kieferorthopädie
Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

Deine PKV, Deine Entscheidung, wir helfen Dir dabei!
Wir zeigen Dir, welche Anbieter wirklich zu Deiner Beihilfe passen – transparent, unabhängig und persönlich.