Beihilfevorschriften des Landes Bayern
Eine Übersicht der Beihilfeleistungen und Regelungen
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Beihilfefähig: Ja
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
Privatärztliche Behandlung: 25,00 EUR /Tag.
Zweibettzimmerzuschlag: 7,50 EUR für maximal 30 Tage/Jahr
Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu 60%
Ehepartner-Beihilfe
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihr Einkommen im vorletzten Jahr 20.878,00 EUR nicht überstieg. Die Einkommensgrenze wird jährlich an die Rentenwerterhöhung West angepasst.
Personenkreis
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %
Beamte in Elternzeit, Beamte mit mindestens zwei Kindern*, Ehepartner* und Versorgungsempfänger
*sofern berücksichtigungsfähig
Kind*
*sofern berücksichtigungsfähig
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Polizeibeamte im aktiven Dienst
Polizeibeamte im aktiven Dienst erhalten während der Ausbildung Heilfürsorge. Nach der Ausbildung gilt sie für die Bereitschaftspolizei, während alle anderen Beihilfe erhalten. Nach der aktiven Dienstzeit besteht für alle ein Beihilfeanspruch (siehe obenstehende Tabelle)
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Behandlung durch Heilpraktiker
Gemäß Verzeichnis in Anlage 1 der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Arzneimittel
Verordnete apothekenpflichtige Arzneimittel — Zuzahlung
Vorsorgeuntersuchungen
Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen)
Heilmittel
Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Verzeichnis in Anlage 3 der BayBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Brillen und Kontaktlinsen
Brillengläser: Ja, bis zu den in der BayBhV genannten Höchstbeträgen
Kontaktlinsen: Ja, bis zu den in der BayBhV genannten Höchstbeträgen
Fassung: Nein
Weitere Hilfsmittel
Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der BayBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja
Unterbringung im Zweibettzimmer
Beihilfefähig sind die Aufwendungen für das Zweibettzimmer – von der berechnetenBeihilfe werden 7,50 EUR pro Tag für maximal 30 Tage abgezogen.Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
Privatärztliche Behandlung
Ja, im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ). Von der berechneten Beihilfe werden 25,00 EUR pro Tag abgezogen.
Zahnbehandlung
Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Zahnersatz
Ja (auch für Beamte auf Widerruf)
Implantate
Höchstens zwei Implantate je Kieferhälfte, bei bestimmten Indikationen darüber hinaus (Beihilfeleis-tungen auch für Beamte auf Widerruf)
Material- und Laborkosten
Beihilfefähig sind 60% der Aufwendungen
Kieferorthopädie
Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

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