Beihilfevorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen
Eine Übersicht der Beihilfeleistungen und Regelungen
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Beihilfefähig: Ja
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
Privatärztliche Behandlung: 10 EUR für maximal 20 Tage Zweibettzimmerzuschlag: 15,00 EUR für maximal 20 Tage/Jahr
Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungenund Zahnersatz sind beihilfefähig zu 70%
Ehepartner-Beihilfe
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im Jahr vor dem Beihilfeantrag 21.995 EUR nicht übersteigen. Der Betrag wird seit 2023 jährlich entsprechend der Rentensteigerung West angepasst.
Personenkreis
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %
Beamter mit mindestens zwei Kindern* und Ehepartner*
*sofern berücksichtigungsfähig
Kind*
*sofern berücksichtigungsfähig
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Polizeibeamte im aktiven Dienst
Während und nach der Ausbildung besteht Anspruch auf Heilfürsorge sowie zusätzlich auf Beihilfe für stationäre Wahlleistungen wie Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung. Nach der aktiven Dienstzeit haben alle einen Beihilfeanspruch (siehe obenstehende Tabelle).
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Behandlung durch Heilpraktiker
Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 4 der Beihilfeverordnung (BVO) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Arzneimittel
Verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur für Personen unter 18 Jahren
Vorsorgeuntersuchungen
Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen)
Heilmittel
Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 5 der BVO –im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Brillen und Kontaktlinsen
Brillengläser: bis zu 220 EUR je Glas
Kontaktlinsen: bis zu 170 EUR
Fassung: 70 EUR, Einschleifen bis 25 EUR je Glas
Weitere Hilfsmittel
Ja, gemäß Verzeichnis und der im Rahmen der in Anlage 3 der BVO genannten Höchstbeträge
Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja
Unterbringung im Zweibettzimmer
Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer – Zuzahlung 15,00 EUR pro Tag für maximal 20 Tage im Jahr.Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
Privatärztliche Behandlung
Ja, Zuzahlung 10,00 EUR pro Tag für maximal 20 Tage im Jahr – Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ)
Zahnbehandlung
Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Zahnersatz
Ja (Beihilfeleistungen auch für Beamte auf Widerruf)
Implantate
Höchstens zehn Implantate – pro Implantat pauschal bis zu 1.000,00 EUR(Beihilfeleistungen auch für Beamte auf Widerruf)
Material- und Laborkosten
Beihilfefähig sind 70% der Aufwendungen
Kieferorthopädie
Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

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