Beihilfevorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen
Eine Übersicht der Beihilfeleistungen und Regelungen
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Beihilfefähig: Ja
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
Privatärztliche Behandlung: 10 EUR für maximal 20 Tage Zweibettzimmerzuschlag: 15,00 EUR für maximal 20 Tage/Jahr
Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungenund Zahnersatz sind beihilfefähig zu 70%
Ehepartner-Beihilfe
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im Jahr vor dem Beihilfeantrag 21.995 EUR nicht übersteigen. Der Betrag wird seit 2023 jährlich entsprechend der Rentensteigerung West angepasst.
Personenkreis
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %
Beamter mit mindestens zwei Kindern
sofern berücksichtigungsfähig
Ehepartner
sofern berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger
Pensionär*innen, DU-Pensionär*innen
Kind
sofern berücksichtigungsfähig
Noch Fragen zur Beihilfe in Deinem Bundesland?
Die Regelungen rund um Beihilfe, freie Heilfürsorge und private Absicherung unterscheiden sich je nach Land – und oft auch je nach Lebenssituation.Ob Lehrkraft, Polizei, Verwaltung oder Versorgungsempfänger: Wir nehmen uns Zeit für Deine Fragen und zeigen Dir, welche Möglichkeiten für Dich sinnvoll sind.


Polizeibeamte im aktiven Dienst
Während und nach der Ausbildung besteht Anspruch auf Heilfürsorge sowie zusätzlich auf Beihilfe für stationäre Wahlleistungen wie Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung. Nach der aktiven Dienstzeit haben alle einen Beihilfeanspruch (siehe obenstehende Tabelle).
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum maximalen 3,5-fachen Satz.
Behandlung durch Heilpraktiker
Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 4 der Beihilfeverordnung (BVO) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
Arzneimittel
Verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel für Personen über 18 Jahre, verordnete, apothekenpflichtige Arzneimittel für Personen unter 18 Jahren, Zuzahlung ähnlich der GKV
Vorsorgeuntersuchungen
Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen) wie bei gesetzlich Versicherten.
Heilmittel
Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 5 der BVO –im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Brillen und Kontaktlinsen
Die Beihilfe NRW zahlt für Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) folgende Höchstbeträge:
Brillengläser:
- bis 5,75 Dioptrin max. 220€ je Glas
- ab 6 Dioptrin max. 250€ je Glas
Kontaktlinsen:
- bis zu 170€ je Kontaktlinse (Ersatz nach 2 Jahren)
Brillengestellt:
- bis zu 70€ bei Erstbeschaffung, Reparatur oder Ersatz
Einschleifkosten:
- bis zu 25€ je Glas
Refraktionsbestimmung (Augenoptiker):
- bis zu 13€ je Sehhilfe
Weitere Hilfsmittel
Ja, gemäß Verzeichnis und der im Rahmen der in Anlage 3 der BVO genannten Höchstbeträge
Allgemeine Krankenhausleistungen
Unterbringung im Mehrbettzimmer und Behandlung durch die diensthabenden Ärzte. Zuzahlung von 10€ pro Tag für maximal 28 Tage.
Unterbringung im Zweibettzimmer
Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer – Zuzahlung 15,00 EUR pro Tag für maximal 20 Tage im Jahr.Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
Privatärztliche Behandlung
Ja, Zuzahlung 10,00 EUR pro Tag für maximal 20 Tage im Jahr – Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ)
Zahnbehandlung
Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Zahnersatz
Ja (Beihilfeleistungen auch für Beamte auf Widerruf)
Implantate
Höchstens zehn Implantate – pro Implantat pauschal bis zu 1.000,00 EUR(Beihilfeleistungen auch für Beamte auf Widerruf)
Material- und Laborkosten
Beihilfefähig sind 70% der Aufwendungen
Kieferorthopädie
Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

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