Beihilfevorschriften des Landes Brandenburg
Eine Übersicht der Beihilfeleistungen und Regelungen
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Beihilfefähig: Nein
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
Allgemeine Krankenhausleistungen: 10,00 EUR für maximal 28 Tage/Jahr
Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu 60%
Ehepartner-Beihilfe
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihr Einkommen im vorletzten Jahr unter 20.000,00 EUR lag.
Personenkreis
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %
Beamter in Elternzeit
erhalten 70% Beihilfe
Beamter mit mindestens zwei Kindern
sofern berücksichtigungsfähig
Ehepartner
sofern berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger
Pensionär*innen, DU-Pensionär*innen
Kind
sofern berücksichtigungsfähig
Noch Fragen zur Beihilfe in Deinem Bundesland?
Die Regelungen rund um Beihilfe, freie Heilfürsorge und private Absicherung unterscheiden sich je nach Land – und oft auch je nach Lebenssituation.Ob Lehrkraft, Polizei, Verwaltung oder Versorgungsempfänger: Wir nehmen uns Zeit für Deine Fragen und zeigen Dir, welche Möglichkeiten für Dich sinnvoll sind.


Polizeibeamte im aktiven Dienst
Während der Ausbildung besteht Heilfürsorge. Für ab dem 01.01.2019 Eingestellte gibt es nach der Ausbildung eine einmalige, unwiderrufliche Entscheidung für Heilfürsorge oder für Beihilfe. Nach der aktiven Dienstzeit besteht für alle ein Beihilfeanspruch.
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum maximal 3,5-fachen Satz.
Behandlung durch Heilpraktiker
Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 2 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
Arzneimittel
Ärztliche verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur für Personen unter 18 Jahren.
Vorsorgeuntersuchungen
Gezielte Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und zusätzlich die in Anlage 13 der BBhV genannten Untersuchungen und Maßnahmen.
Heilmittel
Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 9 der BBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
Brillen und Kontaktlinsen
Jeweils bis zu den entsprechenden Höchstbeträgen der BBhV, abhängig von Dioptrien etc.
Brillengläser:
Einstärkenglas: 31 € (sphärisch), 41 € (zylindrisch) pro Glas bis ±6 dpt
Mehrstärkenglas: 72 € (sphärisch), 92,50 € (zylindrisch) pro Glas bis ±6 dpt
Zuschläge: +21 € je Glas bei Gläsern über ±6 dpt
Brillenfassung:
Nicht beihilfefähig, außer bei Schulsportbrillen für schulpflichtige Kinder bis 52 €
Kontaktlinsen:
Beihilfefähig bei besonderen Indikationen (z. B. Myopie oder Hyperopie ab 8 dpt, irregulärer Astigmatismus)
Höchstbetrag: bis zu 170 € je Kontaktlinse
Zusätzliche Kosten:
Zuschläge für Kunststoffgläser, Entspiegelung, Lichtschutz oder fototrope Gläser sind bei medizinischer Notwendigkeit beihilfefähig
Weitere Hilfsmittel
Gemäß Verzeichnis in Anlage 11 der BBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge und Zuzahlungen.
Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja, Zuzahlung 10,00 EUR pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr.
Unterbringung im Zweibettzimmer
Nein
Privatärztliche Behandlung
Nein
Zahnbehandlung
Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Zahnersatz
Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
Implantate
Höchstens zwei Implantate je Kiefer, also 2 oben, zwei unten. Bei bestimmten Indikationen höchstens 4 Implantate (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
Material- und Laborkosten
Beihilfefähig sind 60% der Aufwendungen.
Kieferorthopädie
Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

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