Beihilfevorschriften des Landes Hamburg
Eine Übersicht der Beihilfeleistungen und Regelungen
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Beihilfefähig: Nein
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
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Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu 60%
Ehepartner-Beihilfe
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im Jahr vor dem Beihilfeantrag 20.000 EUR nicht übersteigen.
Personenkreis
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %
Beamter mit mindestens zwei Kindern, Ehepartner und Versorgungsempfänger
sofern berücksichtigungsfähig
Kind*
*sofern berücksichtigungsfähig
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Polizeibeamte im aktiven Dienst
Polizeibeamte im aktiven Dienst haben während der Ausbildung Anspruch auf Heilfürsorge. Nach der Ausbildung, für Beamte, die ab dem 01.10.2014 eingestellt wurden, besteht ein einmaliges, unwiderrufliches Recht, in die Beihilfe zu wechseln. Nach der aktiven Dienstzeit haben alle Polizeibeamten einen Beihilfeanspruch (siehe obenstehende Tabelle).
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Behandlung durch Heilpraktiker
Nein
Arzneimittel
Verordnete Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur für Personen bis 18 Jahre – Zuzahlung
Vorsorgeuntersuchungen
Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen)
Heilmittel
Ärztlich verordnete Heilmittel bis zu bestimmten Höchstbeträgen
Brillen und Kontaktlinsen
Brillengläser: Personen bis 18 Jahre bis zu den genannten Höchstbeträgen der Hamburgischen Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) – Erwachsene nur bei besonderen Indikationen
Kontaktlinsen: Personen bis 18 Jahre bis zu den genannten Höchstbeträgen der Hamburgischen Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) – Erwachsene nur bei besonderen Indikationen
Fassung: Nein
Weitere Hilfsmittel
Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der BremBVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja
Unterbringung im Zweibettzimmer
Nein
Privatärztliche Behandlung
Nein
Zahnbehandlung
Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Zahnersatz
Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst)
Implantate
Höchstens zwei Implantate je Kieferhälfte, bei bestimmten Indikationen darüber hinaus (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn Beamter zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftig war)
Material- und Laborkosten
Beihilfefähig sind 60% der Aufwendungen
Kieferorthopädie
Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

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