Beihilfevorschriften des Landes Hamburg
Eine Übersicht der Beihilfeleistungen und Regelungen
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Beihilfefähig: Nein
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
None
Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind beihilfefähig zu 60%
Ehepartner-Beihilfe
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im Jahr vor dem Beihilfeantrag 20.000 EUR nicht übersteigen.
Personenkreis
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %
Beamter in Elternzeit
erhalten 70% Beihilfe
Beamter mit mindestens zwei Kindern
sofern berücksichtigungsfähig
Ehepartner
sofern berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger
Pensionär*innen, DU-Pensionär*innen
Kind
sofern berücksichtigungsfähig
Noch Fragen zur Beihilfe in Deinem Bundesland?
Die Regelungen rund um Beihilfe, freie Heilfürsorge und private Absicherung unterscheiden sich je nach Land – und oft auch je nach Lebenssituation.Ob Lehrkraft, Polizei, Verwaltung oder Versorgungsempfänger: Wir nehmen uns Zeit für Deine Fragen und zeigen Dir, welche Möglichkeiten für Dich sinnvoll sind.


Polizeibeamte im aktiven Dienst
Polizeibeamte im aktiven Dienst haben während der Ausbildung Anspruch auf Heilfürsorge. Nach der Ausbildung, für Beamte, die ab dem 01.10.2014 eingestellt wurden, besteht ein einmaliges, unwiderrufliches Recht, in die Beihilfe zu wechseln. Nach der aktiven Dienstzeit haben alle Polizeibeamten einen Beihilfeanspruch.
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum maximalen 3,5-fachen Satz.
Behandlung durch Heilpraktiker
Nein
Arzneimittel
Verordnete, verschreibungspflichtige Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur für Personen bis 18 Jahre – Zuzahlung
Vorsorgeuntersuchungen
Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen)
Heilmittel
Ärztlich verordnete Heilmittel bis zu bestimmten Höchstbeträgen
Brillen und Kontaktlinsen
Einstärkenglas bis +/- 6 Dioptrien:
- 31€ sphärisch pro Glas
- 41€ zylindrisch pro Glas
Einstärkenglas über +/- 6 Dioptrien:
- 52€ sphärisch pro Glas
- 62€ zylindrisch pro Glas
Mehrstärkenglas bis +/- 6 Dioptrien:
- 72€ sphärisch pro Glas
- 92,50€ zylindrisch pro Glas
Mehrstärkenglas über +/- 6 Dioptrien:
- 92,50€ sphärisch pro Glas
- 113€ zylindrisch pro Glas
Dreistufen- oder Multifokalglas bis +/- 6 Dioptrien:
- 92,50€ sphärisch pro Glas
- 113€ zylindrisch pro Glas
Dreistufen- oder Multifokalglas über +/- 6 Dioptrien:
- 113€ sphärisch pro Glas
- 133€ zylindrisch pro Glas
Zuschläge:
- Für prismatische Gläser und Kunststoff-/Leichtgläser jeweils bis zu 21€ je Glas
- für getönte Gläser bis zu 11€ je Glas bei medizinischer Indikation
Brillenfassungen sind grundsätzlich nicht beihilfefähig
Weitere Hilfsmittel
Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der BremBVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Allgemeine Krankenhausleistungen
Unterbringung im Mehrbettzimmer und Behandlung durch die Diensthabenden Ärzte.
Unterbringung im Zweibettzimmer
Nein, nur Mehrbettzimmer.
Privatärztliche Behandlung
Nein
Zahnbehandlung
Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Zahnersatz
Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst)
Implantate
Höchstens zwei Implantate je Kieferhälfte, bei bestimmten Indikationen darüber hinaus (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn Beamter zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftig war)
Material- und Laborkosten
Beihilfefähig sind 60% der Aufwendungen
Kieferorthopädie
Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

Deine PKV, Deine Entscheidung, wir helfen Dir dabei!
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