Beihilfevorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Beihilfefähig: Nein
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
Allgemeine Krankenhausleistungen: 10,00 EUR für maximal 28 Tage/Jahr
Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungenund Zahnersatz sind beihilfefähig zu 60%
Ehepartner-Beihilfe
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihr Einkommen im vorletzten Jahr 20.878,00 EUR nicht überstieg. Die Einkommensgrenze wird jährlich an die Rentenwerterhöhung West angepasst.
Personenkreis
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %
Beamter in Elternzeit
erhalten 70% Beihilfe
Beamter mit mindestens zwei Kindern
sofern berücksichtigungsfähig
Ehepartner
sofern berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger
Pensionär*innen, DU-Pensionär*innen
Kind
sofern berücksichtigungsfähig
Noch Fragen zur Beihilfe in Deinem Bundesland?
Die Regelungen rund um Beihilfe, freie Heilfürsorge und private Absicherung unterscheiden sich je nach Land – und oft auch je nach Lebenssituation.Ob Lehrkraft, Polizei, Verwaltung oder Versorgungsempfänger: Wir nehmen uns Zeit für Deine Fragen und zeigen Dir, welche Möglichkeiten für Dich sinnvoll sind.


Polizeibeamte im aktiven Dienst
Während und nach der Ausbildung besteht Heilfürsorge. Nach der aktiven Dienstzeit haben alle Anspruch auf Beihilfe (siehe obenstehende Tabelle).
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum maximalen 3,5-fachen Satz.
Behandlung durch Heilpraktiker
Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 2 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Arzneimittel
Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur für Personen unter 18 Jahren – Zuzahlung
Vorsorgeuntersuchungen
Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen), zusätzlich die in Anlage 13 der BBhV genannten Untersuchungen und Maßnahmen
Heilmittel
Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 9 der BBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Brillen und Kontaktlinsen
Brillengläser:
- Einstärkengläser Nah- oder Fernbereich bis +/- 6 Dioptrin:
- Spährische Gläser bis zu 31€ je Glas
- Zylindrische Gläser bis zu 41€ je Glas
- Mehrstärkengläser wie Gleitsicht bis +/- 6 Dioptrin:
- Sphärische Gläser bis zu 72€ je Glas
- Zylindrische Gläser bis zu 92,50€ je Glas
- Bei Gläsern mit mehr als +/- 6 Dioptrin gibt es einen zusätzlichen Zuschlag von bis zu 21€ je Glas
Brillenfassung:
- Grundsätzlich nicht beihilfefähig, außer bei Schulsportbrillen für schulpflichtige Kinder bis zu 52€
Kontaktlinsen:
- Beihilfefähig bei besonderen Indikationen wie z.B. Myopie oder Hyperopie ab 8 Dioptrin oder irregulärer Astigmatismus
- Höchstbeitrag bis zu 170€ je Kontaktlinse
Zusätzliche Kosten:
- Zuschläge für Kunststoffgläser, Entspiegelung, Lichtschutz oder fototrope Gläser sind bei medzinischer Notwendigkeit beihilfefähig
Weitere Hilfsmittel
Gemäß Verzeichnis in Anlage 11 der BBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge – Zuzahlung
Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja, Zuzahlung 10,00 EUR pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr
Unterbringung im Zweibettzimmer
Nein, nur Mehrbettzimmer
Privatärztliche Behandlung
Nein
Zahnbehandlung
Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Zahnersatz
Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren)
Implantate
Höchstens zwei Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen höchstens vier Implantate (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren)
Material- und Laborkosten
Beihilfefähig sind 60% der Aufwendungen
Kieferorthopädie
Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

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