Beihilfevorschriften des Landes Niedersachsen
Eine Übersicht der Beihilfeleistungen und Regelungen
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Beihilfefähig: Nein
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
Allgemeine Krankenhausleistungen: 10,00 EUR für maximal 28 Tage/Jahr
Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungenund Zahnersatz sind beihilfefähig zu 60% (seit 01.08.2023)
Ehepartner-Beihilfe
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im vorletzten Jahr vor dem Beihilfeantrag 20.000 EUR nicht übersteigen.
Personenkreis
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %
Beamter mit mindestens zwei Kindern* und Ehepartner*
*sofern berücksichtigungsfähig
Kind*
*sofern berücksichtigungsfähig
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Polizeibeamte im aktiven Dienst
Ab dem 01.01.2017 erhalten Beamte während und nach der Ausbildung Heilfürsorge. Ein einmaliger, unwiderruflicher Verzicht auf Heilfürsorge ist möglich, wodurch der Anspruch auf Beihilfe entsteht. Nach der aktiven Dienstzeit besteht für alle ein Beihilfeanspruch (siehe obenstehende Tabelle).
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Behandlung durch Heilpraktiker
Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 2 der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO) – im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Arzneimittel
Verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur für Personen unter 18 Jahren – Zuzahlung
Vorsorgeuntersuchungen
Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen)
Heilmittel
Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 5 der NBhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge – Zuzahlung
Brillen und Kontaktlinsen
Brillengläser: Ja, bis zu den genannten Höchstbeträgen in Anlage 7 der NBhVO
Kontaktlinsen: Ja, bis zu den genannten Höchstbeträgen in Anlage 7 der NBhVO
Fassung: Nein
Weitere Hilfsmittel
Gemäß Verzeichnis in Anlagen 7 und 9 der NBhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge – Zuzahlung
Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja, Zuzahlung 10,00 EUR pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr
Unterbringung im Zweibettzimmer
Nein
Privatärztliche Behandlung
Nein
Zahnbehandlung
Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Zahnersatz
Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren)
Implantate
Höchstens vier Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen darüber hinaus (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren)
Material- und Laborkosten
Beihilfefähig sind 60% der Aufwendungen
Kieferorthopädie
Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

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