Beihilfevorschriften des Landes Niedersachsen
Eine Übersicht der Beihilfeleistungen und Regelungen
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Beihilfefähig: Nein
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
Allgemeine Krankenhausleistungen: 10,00 EUR für maximal 28 Tage/Jahr
Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungenund Zahnersatz sind beihilfefähig zu 60% (seit 01.08.2023)
Ehepartner-Beihilfe
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im vorletzten Jahr vor dem Beihilfeantrag 20.000 EUR nicht übersteigen.
Personenkreis
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %
Beamter mit mindestens zwei Kindern
sofern berücksichtigungsfähig
Ehepartner
sofern berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger
Pensionär*innen, DU-Pensionär*innen
Kind
sofern berücksichtigungsfähig
Noch Fragen zur Beihilfe in Deinem Bundesland?
Die Regelungen rund um Beihilfe, freie Heilfürsorge und private Absicherung unterscheiden sich je nach Land – und oft auch je nach Lebenssituation.Ob Lehrkraft, Polizei, Verwaltung oder Versorgungsempfänger: Wir nehmen uns Zeit für Deine Fragen und zeigen Dir, welche Möglichkeiten für Dich sinnvoll sind.


Polizeibeamte im aktiven Dienst
Ab dem 01.01.2017 erhalten Beamte während und nach der Ausbildung Heilfürsorge. Ein einmaliger, unwiderruflicher Verzicht auf Heilfürsorge ist möglich, wodurch der Anspruch auf Beihilfe entsteht. Nach der aktiven Dienstzeit besteht für alle ein Beihilfeanspruch (siehe obenstehende Tabelle).
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum maximalen 3,5-fachen Satz.
Behandlung durch Heilpraktiker
Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 2 der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO) – im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Arzneimittel
Verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur für Personen unter 18 Jahren – Zuzahlung
Vorsorgeuntersuchungen
Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen) wie bei gesetzlich Versicherten.
Heilmittel
Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 5 der NBhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge – Zuzahlung
Brillen und Kontaktlinsen
Die Niedersächsische Beihilfe zahlt für die Brillengläser (ohne Fassung) folgende Höchstbeträge:
Einstärkenglas bis +/- 6 Dioptrin: bis zu 31€ sphärisch, bis zu 41€ zylindrisch pro Glas
Mehrstärkenglas / Bifokalglas: bis zu 72€ sphärisch, bis zu 92,50€ zylindrisch pro Glas
Zuschlag für Gleitsicht- / Multifunktionsgläser: zusätzlich 21€ je Glas
Brillenfassungen sind grundsätzlich nicht behilfefähig, außer bei SChulsportbrillen für Schüler (bis zu 52€). Die Kosten für die Refraktionsbestimmung werden bis zu 13€ erstattet.
Weitere Hilfsmittel
Gemäß Verzeichnis in Anlagen 7 und 9 der NBhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge – Zuzahlung
Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja, Zuzahlung 10,00 EUR pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr.
Unterbringung im Zweibettzimmer
Nein, nur Mehrbettzimmer.
Privatärztliche Behandlung
Nein
Zahnbehandlung
Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Zahnersatz
Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren)
Implantate
Höchstens vier Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen darüber hinaus (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren)
Material- und Laborkosten
Beihilfefähig sind 60% der Aufwendungen
Kieferorthopädie
Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

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