Beihilfevorschriften des Landes Rheinland-Pfalz
Eine Übersicht der Beihilfeleistungen und Regelungen
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Ja, bei Zahlung von 26,00 EUR monatlich
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
Zweibettzimmerzuschlag: 12,00 EUR pro Tag
Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungenund Zahnersatz sind beihilfefähig zu 60%
Ehepartner-Beihilfe
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im vorletzten Jahr vor dem Beihilfeantrag 17.000 EUR (bis 31.12.2011: 20.450 EUR) nicht übersteigen.
Personenkreis
Hinweis: Wird ein Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V gewährt, ermäßigt sich der Beihilfebe- messungssatz um 20 %.
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %
Beamter mit mindestens zwei Kindern* und Ehepartner*
*sofern berücksichtigungsfähig
Kind*
*sofern berücksichtigungsfähig
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Polizeibeamte im aktiven Dienst
Während der Ausbildung besteht Anspruch auf Beihilfe, einschließlich zusätzlicher Beihilfe für stationäre Wahlleistungen wie 2-Bettzimmer und Privatarzt, sofern ein monatlicher Beitrag von 26 EUR gezahlt wird. Nach der Ausbildung erhalten Beamte der Bereitschaftspolizei Heilfürsorge, während alle anderen Anspruch auf Beihilfe haben, ebenfalls mit zusätzlicher Beihilfe für stationäre Wahlleistungen, wenn der Beitrag von 26 EUR monatlich gezahlt wird. Nach der aktiven Dienstzeit besteht für alle ein Beihilfeanspruch (siehe obenstehende Tabelle)
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Behandlung durch Heilpraktiker
Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 5 der Beihilfeverordnung Rheinland–Pfalz (BVO) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Arzneimittel
Verordnete Arzneimittel
Vorsorgeuntersuchungen
Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen)
Heilmittel
Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Verzeichnis in Anlage 3 der BVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Brillen und Kontaktlinsen
Brillengläser: Höchstbeträge (einschl. Fassung)
Kontaktlinsen: Höchstbeträge
Fassung: ja (in den Höchstbeträgen für Brillengläser enthalten)
Weitere Hilfsmittel
Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der BVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja
Unterbringung im Zweibettzimmer
Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer, wenn 26,00 EUR monatlich von den Bezügen einbehalten werden – Zuzahlung 12,00 EUR pro Tag.Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
Privatärztliche Behandlung
Ja, wenn 26,00 EUR monatlich von den Bezügen einbehalten werden – im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ)
Zahnbehandlung
Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Zahnersatz
Ja (wenn Beamter mindestens ein Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt war sowie bei Unfall)
Implantate
Höchstens zwei Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen darüber hinaus (wenn Beamter mindestens ein Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt war sowie bei Unfall)
Material- und Laborkosten
Beihilfefähig sind 60% der Aufwendungen
Kieferorthopädie
Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

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