Beihilfevorschriften des Landes Rheinland-Pfalz
Eine Übersicht der Beihilfeleistungen und Regelungen
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Ja, bei Zahlung von 26,00 EUR monatlich
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
Zweibettzimmerzuschlag: 12,00 EUR pro Tag
Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungenund Zahnersatz sind beihilfefähig zu 60%
Ehepartner-Beihilfe
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im vorletzten Jahr vor dem Beihilfeantrag 17.000 EUR (bis 31.12.2011: 20.450 EUR) nicht übersteigen.
Personenkreis
Hinweis: Wird ein Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V gewährt, ermäßigt sich der Beihilfebe- messungssatz um 20 %.
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %
Beamter mit mindestens zwei Kindern
sofern berücksichtigungsfähig
Ehepartner
sofern berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger
Pensionär*innen, DU-Pensionär*innen
Kind
sofern berücksichtigungsfähig
Noch Fragen zur Beihilfe in Deinem Bundesland?
Die Regelungen rund um Beihilfe, freie Heilfürsorge und private Absicherung unterscheiden sich je nach Land – und oft auch je nach Lebenssituation.Ob Lehrkraft, Polizei, Verwaltung oder Versorgungsempfänger: Wir nehmen uns Zeit für Deine Fragen und zeigen Dir, welche Möglichkeiten für Dich sinnvoll sind.


Polizeibeamte im aktiven Dienst
Während der Ausbildung besteht Anspruch auf Beihilfe, einschließlich zusätzlicher Beihilfe für stationäre Wahlleistungen wie 2-Bettzimmer und Privatarzt, sofern ein monatlicher Beitrag von 26 EUR gezahlt wird. Nach der Ausbildung erhalten Beamte der Bereitschaftspolizei Heilfürsorge, während alle anderen Anspruch auf Beihilfe haben, ebenfalls mit zusätzlicher Beihilfe für stationäre Wahlleistungen, wenn der Beitrag von 26 EUR monatlich gezahlt wird. Nach der aktiven Dienstzeit besteht für alle ein Beihilfeanspruch (siehe obenstehende Tabelle)
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum maximalen 3,5-fachen Satz.
Behandlung durch Heilpraktiker
Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 5 der Beihilfeverordnung Rheinland–Pfalz (BVO) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
Arzneimittel
Verordnete apothekenpflichtige Arzneimittel.
Vorsorgeuntersuchungen
Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen) wie bei gesetzlich Versicherten.
Heilmittel
Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Verzeichnis in Anlage 3 der BVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
Brillen und Kontaktlinsen
Die Beihilfe Rheinland-Pfalz zahlt für Sehhilfen (Brillen) folgende Höchstbeträge, jeweils pro Glas und inklusive Gestell und Handwerksleistungen:
Einstärkenglas: 31€ (sphärisch), 41€ (zylindrisch)
Mehrstärkenglas: 72€ (sphärisch), 92,50€ (zylindrisch)
Dreistufen- / Multifokalglas: 93€ (sphärisch), 113,50 € (zylindrisch)
Zuschläge:
- über +/- 6 Dioptrin: 21€ je Glas
- prismatische Gläser: 21€ je Glas
- Kunstoff- / Leichtgläser: 21€ je Glas (Voraussetzungen beachten)
- Getönte/phototrope Gläser: 11€ je Glas (bei medizinischer Indikation)
Weitere Hilfsmittel
Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der BVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
Allgemeine Krankenhausleistungen
Unterbringung im Mehrbettzimmer und Behandlung durch die diensthabende Ärzte. Zuzahlung von 10€ pro Tag für maximal 28 Tage jährlich.
Unterbringung im Zweibettzimmer
Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer, wenn 26,00 EUR monatlich von den Bezügen einbehalten werden – Zuzahlung 12,00 EUR pro Tag. Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
Privatärztliche Behandlung
Ja, wenn 26,00 EUR monatlich von den Bezügen einbehalten werden – im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ).
Zahnbehandlung
Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Zahnersatz
Ja (wenn Beamter mindestens ein Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt war sowie bei Unfall).
Implantate
Höchstens zwei Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen darüber hinaus (wenn Beamter mindestens ein Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt war sowie bei Unfall).
Material- und Laborkosten
Beihilfefähig sind 60% der Aufwendungen.
Kieferorthopädie
Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

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