Beihilfevorschriften des Landes Saarland
Eine Übersicht der Beihilfeleistungen und Regelungen
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Beihilfefähig: Nein
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
none
Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungenund Zahnersatz sind beihilfefähig zu 50%
Ehepartner-Beihilfe
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im vorletzten Jahr vor dem Beihilfeantrag 18.504 EUR nicht übersteigen.
Personenkreis
Hinweis: Wird ein Beitragszuschuss von mindestens 40,90 EUR monatlich gewährt, ermäßigt sich der Beihilfebemessungssatz um 20 % für den Zuschussempfänger.
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %
Beamter mit mindestens zwei Kindern
sofern berücksichtigungsfähig
Ehepartner
sofern berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger
Pensionär*innen, DU-Pensionär*innen
Kind
sofern berücksichtigungsfähig
Noch Fragen zur Beihilfe in Deinem Bundesland?
Die Regelungen rund um Beihilfe, freie Heilfürsorge und private Absicherung unterscheiden sich je nach Land – und oft auch je nach Lebenssituation.Ob Lehrkraft, Polizei, Verwaltung oder Versorgungsempfänger: Wir nehmen uns Zeit für Deine Fragen und zeigen Dir, welche Möglichkeiten für Dich sinnvoll sind.


Polizeibeamte im aktiven Dienst
Während und nach der Ausbildung besteht Anspruch auf Beihilfe. Nach der aktiven Dienstzeit haben alle einen Beihilfeanspruch (siehe obenstehende Tabelle).
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum maximalen 3,5-fachem Satz.
Behandlung durch Heilpraktiker
Nein
Arzneimittel
Ärztlich verordnete, verschreibungspflichtige Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur für Personen unter 18 Jahren.
Vorsorgeuntersuchungen
Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen) wie bei gesetzliche Versicherten.
Heilmittel
Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 3 der Saarländischen Beihilfeverordnung (BhVO) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
Brillen und Kontaktlinsen
Einstärkenglas: 31€ (spährisch), 41€ (zylindrisch) pro Glas bis +/- 6 Dioptrin
Mehrstärkenglas: 72€ (spährisch), 92,50€ (zylindrisch) pro Glas bis +/- 6 Dioptrin
Zuschläge: 21€ je Glas für Gläser über +/- 6 Dioptrin, Dreistufen-/ Multifokalgläser oder Prismengläser
Kontaktlinsen: nur in medizinisch zwingenden Ausnahmefällen, dann bis zu 154€ (sphärisch) bzw. 230€ (torisch) pro Jahr
Weitere Hilfsmittel
Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der BhVO – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge.
Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja
Unterbringung im Zweibettzimmer
Nein
Privatärztliche Behandlung
Nein
Zahnbehandlung
Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Zahnersatz
Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren).
Implantate
Höchstens zwei Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen bis zu vier Implantate je Kiefer (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren)
Material- und Laborkosten
Beihilfefähig sind 50% der Aufwendungen.
Kieferorthopädie
Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

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