Beihilfevorschriften des Landes Thüringen
Eine Übersicht der Beihilfeleistungen und Regelungen
Wesentliche Merkmale der Beihilfeleistungen
Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung
Beihilfefähig: Ja
Eigenbeteiligung im Krankenhaus
Privatärztliche Behandlung: 25,00 EUR pro Tag Zweibettzimmerzuschlag: 7,00 EUR pro Tag
Zahnbehandlungen
Material- und Laborkosten bei Zahnbehandlungenund Zahnersatz sind beihilfefähig zu 40%
Ehepartner-Beihilfe
Ehepartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im vorletzten Jahr vor dem Beihilfeantrag 18.000 EUR nicht übersteigen.
Personenkreis
Beamter
Beamte erhalten eine Beihilfe von 50 %
Beamter mit mindestens zwei Kindern
sofern berücksichtigungsfähig
Ehepartner
sofern berücksichtigungsfähig
Versorgungsempfänger
Pensionär*innen, DU-Pensionär*innen
Kind
sofern berücksichtigungsfähig
Noch Fragen zur Beihilfe in Deinem Bundesland?
Die Regelungen rund um Beihilfe, freie Heilfürsorge und private Absicherung unterscheiden sich je nach Land – und oft auch je nach Lebenssituation.Ob Lehrkraft, Polizei, Verwaltung oder Versorgungsempfänger: Wir nehmen uns Zeit für Deine Fragen und zeigen Dir, welche Möglichkeiten für Dich sinnvoll sind.


Polizeibeamte im aktiven Dienst
Während der Ausbildung besteht Anspruch auf Heilfürsorge, einschließlich zusätzlicher Beihilfe für stationäre Wahlleistungen wie 2-Bettzimmer und Privatarzt. Nach der Ausbildung erhalten alle Beihilfe, und nach der aktiven Dienstzeit besteht für alle ein Beihilfeanspruch (siehe obenstehende Tabelle)
Übersicht zu den wesentlichen Beihilfeleistungen des Bundes
Ärztliche Leistungen
Im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum maximal 3,5-fachen Satz
Behandlung durch Heilpraktiker
Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 1 der Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Arzneimittel
Verordnete, apothekenpflichte Arzneimittel – Zuzahlung
Vorsorgeuntersuchungen
Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen) wie gesetzlich Versicherte, zusätzlich die in Anlage 5 der ThürBhV genannten Untersuchungen und Maßnahmen
Heilmittel
Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 3 der ThürBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Brillen und Kontaktlinsen
Brillengläser: Personen bis 18 Jahre bis zu den genannten Höchstbeträgen in Anlage 4 der ThürBhV (Erwachsene nur bei besonderen Indikationen)
Kontaktlinsen: Personen bis 18 Jahre gemäß Anlage 11 der ThürBhV (Erwachsene nur bei besonderen Indikationen)
Fassung: Nein, außer für Schüler in Höhe von 52 EUR alle drei Jahre (Brille für Schulsport)
Weitere Hilfsmittel
Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der ThürBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge – Zuzahlung
Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja
Unterbringung im Zweibettzimmer
Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer – Zuzahlung 7,50 EUR pro Tag. Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
Privatärztliche Behandlung
Ja, Zuzahlung 25,00 EUR pro Tag – im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ).
Zahnbehandlung
Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Zahnersatz
Ja
Implantate
Höchstens zwei Implantate je Kieferhälfte, somit 4 insgesamt. Bei bestimmten Indikationen darüber hinaus.
Material- und Laborkosten
Beihilfefähig sind 40% der Aufwendungen.
Kieferorthopädie
Grundsätzlich nur für Personen, die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

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