Kann ich eine private Krankenversicherung auch rückwirkend abschließen?
Grundsätzlich ist der rückwirkende Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) nur eingeschränkt möglich. Es hängt von der individuellen Situation, dem Versicherer und den gesetzlichen Vorgaben ab.
1. In welchen Fällen ist eine rückwirkende PKV möglich?
• Kurze Rückdatierung (bis zu 2 Monate): Viele Versicherer erlauben einen rückwirkenden Start zum 1. des laufenden oder vorangegangenen Monats, wenn eine lückenlose Versicherungspflicht besteht.
• Beamtenanwärter & Beamte: Rückwirkende Absicherung zum Einstellungsdatum ist oft möglich, wenn der Antrag zeitnah gestellt wird.
• Nach Wechsel von der GKV: Falls die GKV rückwirkend endet, kann auch die PKV entsprechend angepasst werden.
📌 Tipp: Sprich uns frühzeitig an, wenn Du eine Rückdatierung benötigst – nicht jeder Versicherer bietet diese Option an.
2. Wann ist eine Rückdatierung nicht möglich?
• Keine Versicherungspflicht nachgewiesen: Falls Du über einen längeren Zeitraum nicht versichert warst, kann eine PKV den rückwirkenden Schutz verweigern.
• Bei längerer Versicherungslücke: In diesen Fällen kann es sein, dass der Versicherer eine Gesundheitsprüfung für den rückwirkenden Zeitraum verlangt oder den Antrag ablehnt.
• Freie Heilfürsorge: Falls Du bisher über die freie Heilfürsorge abgesichert warst und nun in die PKV wechseln möchtest, ist eine Rückdatierung oft nicht möglich.
3. Was passiert bei einer bestehenden Versicherungslücke?
Wenn Du bereits ohne Versicherungsschutz bist, kann es problematisch werden. In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht – bei verspätetem Abschluss können nachträgliche Beitragsforderungen entstehen. Falls kein regulärer Versicherungsschutz mehr möglich ist, wirst Du unter Umständen in den Notlagentarif eingestuft, bis eine neue Absicherung gefunden wird.
📌 Tipp: Je früher Du Dich um die PKV kümmerst, desto besser – eine verspätete Absicherung kann teuer werden.
Fazit
Ein rückwirkender Abschluss ist nur begrenzt möglich, meist bis zu 2 Monate zurück, wenn eine Versicherungspflicht bestand. Bei längeren Lücken solltest Du Dich schnellstmöglich beraten lassen, um Probleme und Nachzahlungen zu vermeiden.
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