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PKV für Beamtechevron right icon

Beihilfe - einfach erklärt

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Das erwartet Dich

Als Beamter bekommst Du Beihilfe – aber was heißt das genau? In diesem Kapitel erfährst Du, wie das Kostenerstattungsprinzip funktioniert, wie hoch Deine Beihilfesätze wirklich sind und warum der Beihilfeergänzungstarif so wichtig ist. Außerdem zeigen wir Dir, was es mit der pauschalen Beihilfe auf sich hat – und ob sie für Dich infrage kommt. Kurz gesagt: Du bekommst hier den Überblick, den Du brauchst, um zu verstehen, wie Deine PKV und die Beihilfe ineinandergreifen.

Wie funktioniert Beihilfe?

Die Beihilfe ist der Zuschuss Deines Dienstherrn zu Deinen Gesundheitskosten. Sie übernimmt je nach Deinem Status und Deiner Familiensituation einen festen prozentualen Anteil. Du erhältst nach Arzt- oder Klinikbesuchen eine Rechnung, reichst sie bei der Beihilfestelle ein und bekommst den beihilfefähigen Teil erstattet. Deine private Krankenversicherung übernimmt anschließend den verbleibenden Anteil. Die genaue Höhe Deiner Beihilfe findest Du in der Übersicht zur Beihilfe. Die Beihilfe beteiligt sich unter anderem an Arzt- und Krankenhausleistungen, Zahnbehandlungen, Medikamenten, Hilfsmitteln und Vorsorge, deckt aber nicht alle Bereiche vollständig ab. Lücken kannst Du mit einem passenden Beihilfeergänzungstarif schließen, damit Du in allen wichtigen Bereichen zuverlässig abgesichert bist.

Was bedeutet Kostenerstattungsprinzip?

Die PKV funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip Das heißt: Du bekommst eine Rechnung vom Arzt, zahlst erstmal selbst, reichst die Rechnung dann ein und bekommst das Geld zurück – anteilig von der Beihilfe und der PKV. Das heißt, der Arbeitgeber / Dienstherr zahlt nicht die Hälfte Deines Krankenversicherungsbeitrags sondern die Hälfte Deiner tatsächlich entstehenden Kosten bei Arztbesuchen etc.

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Wie hoch ist die Beihilfe – und bleibt das so?

Die Beihilfehöhe richtet sich nach Deinem Status und Deinem Dienstherrn:

  1. Bund: zwischen 50 und 70 Prozent für Dich.
  2. Länder: Ganz unterschiedlich. Weitere Infos findest Du in der Beihilfe-Übersicht.

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Was deckt die Beihilfe ab – und was nicht?

Die Beihilfe übernimmt viele Kosten, aber eben nicht alle. Typisch „offene Stellen“ sind:

  • Heilpraktikerleistungen, sofern nicht beihilfefähig
  • Hilfsmittel (z. B. Brillen, Rollstühle) mit Eigenanteilen oder Ausschlüssen
  • Zahnbehandlungen – hier fehlen oft Zuschüsse für Laborkosten und Implantate
  • Unterbringung im Krankenhaus – z. B. Ein- oder Zweibettzimmer

Genau hier kommt die PKV ins Spiel – und besonders der Beihilfeergänzungstarif.

Warum ist der Beihilfeergänzungstarif so wichtig?

Die Beihilfe zahlt nur, was sie für beihilfefähig hält. Der Beihilfeergänzungstarif kann diese Lücken ganz oder teilweise schließen, z.B. im Bereich Zahnersatz.

Der Tarif ist wichtig, um Dich vor hohen Eigenanteilen zu schützen. Details und Wissenswertes gibt es in Kapitel 4.

Was ist die pauschale Beihilfe?

Einige Bundesländer (z. B. Hamburg, Berlin, Bremen) bieten die pauschale Beihilfe an. Dabei bekommst Du als Beamter einen Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung – aktuell ca. 50 % Deines Beitrags.

Unterschiede:

  1. Du bekommst keinen individuellen Beihilfeanspruch mehr.
  2. Du entscheidest Dich dauerhaft für dieses Modell.

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Achtung

Der Satz kann sich im Laufe Deiner Karriere ändern, das ist abhängig von Deiner Familiensituation und ob Du noch aktiv im Dienst bist oder schon pensioniert bist.

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Wichtig

Die pauschale Beihilfe ist keine "PKV light". Es ist ein alternatives Modell – mit anderen Vor- und Nachteilen.

Du willst wissen, ob Du die pauschale Beihilfe bekommst? Dann sprich uns gerne an

Beispiel
Du gehst zum Hausarzt und bekommst eine Rechnung über 100€. Der Bund als Dienstherr zahlt 50 % Beihilfe. Deine PKV deckt den Rest. Du bekommst also (im Idealfall) die vollen 100€ zurück.
Kreisdiagramm mit mehreren Segmenten zur Veranschaulichung prozentualer Anteile. Die Segmente sind farblich voneinander abgesetzt und zeigen die Verteilung der dargestellten Kategorien

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Du willst nicht jede Beihilferegelung selbst nachlesen? Wir helfen Dir herauszufinden, was für Dich gilt und welcher Tarif am besten zu Dir passt

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FAQs

Die wichtigsten Fragen im Überblick. Für alles weitere kannst Du uns gerne einfach kontaktieren.

Was passiert mit meiner Beihilfe im Ruhestand?

Auch im Ruhestand behältst Du als Beamter Deinen Beihilfeanspruch. In vielen Bundesländern steigt der Beihilfesatz auf 70 Prozent, sodass nur noch 30 Prozent der Krankheitskosten über die PKV abgesichert werden müssen. Das entlastet in der Regel Deinen Beitrag. Wichtig ist jedoch, frühzeitig zu prüfen, ob Dein Tarif im Alter optimal aufgestellt ist und ob Beitragsentlastung oder Tarifoptionen sinnvoll genutzt wurden.

Was ist die Beihilfeergänzungsversicherung und wann ist sie sinnvoll?

Ja, auch Deine Familie kann über die PKV abgesichert werden. Für Ehepartner und Kinder besteht häufig ein eigener Beihilfeanspruch, sodass nur der verbleibende Anteil privat versichert werden muss. Anders als in der GKV gibt es jedoch keine beitragsfreie Familienversicherung. Für jedes Familienmitglied wird ein eigener Beitrag kalkuliert. Gerade für Beamte ist die Kombination aus Beihilfe und PKV dennoch oft eine attraktive Lösung.

Was muss ich tun, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe – ändert sich dann mein Beihilfesatz?

Ein reiner Wohnortwechsel in ein anderes Bundesland hat keinen Einfluss auf deinen Beihilfesatz. Entscheidend ist immer der Dienstherr, nicht der Wohnsitz. Du musst lediglich deine neue Adresse bei der zuständigen Beihilfestelle melden. Änderst du jedoch deinen Dienstherrn und wechselst damit in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Bundeslandes, gelten die Beihilfevorschriften dieses Landes. Das kann Auswirkungen auf Beihilfesatz und Leistungsumfang haben. In diesem Fall solltest du prüfen, ob dein PKV Tarif und ein möglicher Beihilfeergänzungstarif weiterhin optimal zu deiner neuen Beihilferegelung passen.

Wie finde ich heraus ob ich beim Land oder Bund meine Beihilfe bekomme?

Ob du deine Beihilfe vom Bund oder von einem Bundesland erhältst, hängt ausschließlich von deinem Dienstherrn ab. Bundesbeamte bekommen ihre Beihilfe vom Bund, Landesbeamte von dem jeweiligen Bundesland. Maßgeblich ist also nicht dein Wohnort, sondern wo du verbeamtet bist. Deine zuständige Beihilfestelle kannst du über deinen Dienstherrn, die Personalstelle oder die Besoldungsstelle ermitteln. Da sich Beihilfesätze und Leistungen zwischen Bund und Ländern teilweise deutlich unterscheiden, ist es sinnvoll zu wissen, welcher Beihilferegelung du unterliegst.

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Gratulation! Du hast verstanden, wie das Beihilfesystem funktioniert und warum es ohne passenden Tarif schnell teuer werden kann.

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