Depression zählt zu den häufigsten Gründen, aus denen Beamt*innen vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Wer lange in einem Dienst arbeitet, der mehr abverlangt als er zurückgibt, trägt ein reales Risiko.
Neben der Gesundheit steht auch die finanzielle Zukunft auf dem Spiel. Umso wichtiger ist zu wissen, was im Ernstfall auf Dich zukommt.
Eine Diagnose allein macht niemanden dienstunfähig. Entscheidend ist, ob die Erkrankung die konkreten Anforderungen Deines Amtes dauerhaft einschränkt und ob eine Besserung absehbar ist. Die Medizin unterscheidet nach der internationalen Klassifikation ICD-10 drei Schweregrade, die sich an Anzahl und Ausprägung der Symptome orientieren.
Der Dienst wird noch geleistet, kostet aber deutlich mehr Kraft als vorher. Nach außen bleibt der Aufwand meist unsichtbar.
Die Aufgaben des Amtes lassen sich nur noch eingeschränkt erfüllen, Fehlzeiten häufen sich. Häufig der Punkt, an dem die Dienstfähigkeit erstmals infrage steht.
Eine Ausübung des Dienstes ist über längere Zeit nicht möglich. Die Behandlung steht im Vordergrund, meist ambulant, teilweise stationär.
Entscheidender als der Schweregrad: der Verlauf
Manche erleben eine einzelne Episode und danach keine weitere. Kehrt eine Depression in Episoden zurück, spricht man von einer rezidivierenden Depression. Für die Dienstfähigkeit ist sie oft folgenreicher als eine einzelne schwere Episode: Die Belastbarkeit bleibt dauerhaft eingeschränkt, Rückfälle sind jederzeit möglich.
Über Deine Dienstfähigkeit entscheidet Dein Dienstherr, Grundlage ist in der Regel ein amtsärztliches Gutachten. Der oder die behandelnde Ärtz*in kann Befunde beisteuern, entscheidet aber nicht. Das Verfahren wirkt von außen undurchsichtig, folgt aber einer festen Logik. Wer sie kennt, kann die eigene Situation besser einordnen.
Erschöpfung, Schlafstörungen, Konzentrationsverlust. Der Dienst wird noch geleistet.
Feststellung des Schweregrads, häufig Psychotherapie, teilweise Medikation. Meist mit längeren Krankheitszeiten.
Viele kehren in den Dienst zurück. Bei wiederkehrenden Episoden bleibt die Belastbarkeit eingeschränkt.
Der Dienstherr lässt begutachten, ob Du Deinen Dienst dauerhaft ausüben kannst. Das Ergebnis entscheidet über Deinen Status.
Die Ruhestandsversetzung ist der letzte Schritt. Zuvor wird geprüft, ob Du in einem anderen Amt eingesetzt werden kannst oder ob eine begrenzte Dienstfähigkeit in Betracht kommt. Das Verfahren zieht sich über mehrere Untersuchungen, das Ergebnis steht bis zuletzt nicht fest. Der häufigere Ausgang ist die begrenzte Dienstfähigkeit: Du bleibst im Dienst, arbeitest weniger und erhältst entsprechend weniger.
Solange keine Diagnose vorliegt, stehen Dir sämtliche Anbieter und Tarife offen, da die Gesundheitsprüfung ausschließlich bewertet, was zum Zeitpunkt des Antrags dokumentiert ist.
Liegt bereits eine Diagnose vor, solltest Du keinen Antrag auf eigene Faust stellen, da eine Ablehnung branchenweit vermerkt wird. Wir prüfen Deine Chancen vorab anonym bei mehreren Versicherern, ohne dass Dein Name dabei erfasst wird.
Viele gehen davon aus, dass der Beamtenstatus automatisch vollen Schutz bietet. Das stimmt nur bedingt. Entscheidend ist in welchem Stadium Deiner Verbeamtung Du gerade steckst.
Anwärter*innen und Referendar*innen werden entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ein Ruhegehalt gibt es nicht.
Ebenfalls Entlassung mit Nachversicherung. Ein Unterhaltsbeitrag ist eine Ermessensentscheidung, kein Anspruch.
Ruhegehalt erst nach fünf Dienstjahren (§ 4 BeamtVG). Die Höhe richtet sich nach den erreichten Dienstjahren, gemindert um einen Versorgungsabschlag.
Bei einem Dienstunfall gilt die Wartezeit als erfüllt. Bei einer Depression ist dieser Nachweis anspruchsvoll.
Bund und Länder regeln die Beamtenversorgung seit 2006 eigenständig. Die Grundstruktur ist ähnlich, die Details unterscheiden sich je nach Dienstherr.
Wir sind an keinen Anbieter gebunden und auf den öffentlichen Dienst spezialisiert. Wir kennen die Annahmerichtlinien bei psychischen Vorerkrankungen und prüfen Deine Chancen vorab anonym.
Eine laufende Therapie musst Du nicht melden. Kommt es zu einer amtsärztlichen Untersuchung, wird Deine gesundheitliche Situation dort geprüft. Der oder die Amtsärzt*in übermittelt dem Dienstherrn eine Aussage zur Dienstfähigkeit, nicht Deine vollständige Krankengeschichte.
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Erfahrungsberichte schildern mehrere Untersuchungen über Monate hinweg, teils mit Nachforderungen von Befunden. Bis zur Entscheidung Deines Dienstherrn bleibt Dein Status offen.
Ja. Gefragt wird nach Behandlungen und Diagnosen der vergangenen Jahre, auch nach Psychotherapie. Falsche oder unvollständige Angaben können später zum Verlust des Leistungsanspruchs führen.
Wir fragen Deine gesundheitliche Situation ohne Deinen Namen bei mehreren Versicherern an und erhalten eine Einschätzung zur Annahme. Weder eine Ablehnung noch eine Anfrage wird dabei in Auskunftssystemen vermerkt.
Wir sind an keinen Anbieter gebunden und auf den öffentlichen Dienst spezialisiert. Wir kennen die Annahmerichtlinien bei psychischen Vorerkrankungen und prüfen die Bedingungen auf die Punkte, die bei einer Depression tatsächlich zählen.
Rechts- und Datenstand: August 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind die Regelungen Deines Bundeslandes beziehungsweise des Bundes.