Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrkräfte
Viele Schüler*innen, stundenlanges Sprechen, dazu Korrekturen und Elternabende. Dein Beruf als Lehrer*in verlangt Dir viel ab. Wirst Du krank und kannst nicht mehr unterrichten, hängt Deine finanzielle Absicherung nicht von der Diagnose ab, sondern davon, ob Du verbeamtet oder angestellt bist.
Hier erfährst Du, welche Leistungen Dir in beiden Fällen zustehen und wie Du Dein Einkommen absicherst.
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Dienstunfähigkeit betrifft nur verbeamtete Lehrkräfte
Dienstunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Beamtenrecht. Für verbeamtete Lehrkräfte heißt das: Der Amtsarzt begutachtet Dich, die Schulbehörde entscheidet, und wenn Du dauerhaft nicht mehr unterrichten kannst, wirst Du in den Ruhestand versetzt.
Bist Du angestellt, greift das Beamtenrecht nicht. Für Dich zählt die Erwerbsminderung nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung. Geprüft wird dabei nicht, ob Du noch als Lehrkraft arbeiten kannst, sondern wie viele Stunden täglich Du noch irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben könntest. Deshalb bringt Dir eine Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag nichts, wenn Du nicht verbeamtet bist.
Die Unterschiede im Überblick
Dienstunfähig
Erwerbsgemindert
Teildienstfähig
Was das heißt
Der Amtsarzt stellt fest, dass Du Deinen Dienst dauerhaft nicht mehr leisten kannst.
Die Rentenversicherung prüft, wie viele Stunden täglich Du noch arbeiten könntest, egal in welchem Beruf.
Du kannst noch unterrichten, aber mit reduzierter Stundenzahl.
Was das für Dich bedeutet
Versetzung in den Ruhestand, aber erst ab fünf Jahren Dienstzeit.
Volle Rente erst unter drei Stunden, dazu die VBL-Betriebsrente. Beides zusammen liegt meist deutlich unter Deinem bisherigen Gehalt.
Deine Bezüge sinken anteilig mit Deinem Deputat, oft über viele Jahre.
Wann sich eine DU-Versicherung für Dich lohnt
Was Dir bei Dienstunfähigkeit zusteht, hängt von Deinem Status und Deiner Dienstzeit ab. Im Referendariat wirst Du entlassen und bekommst kein Ruhegehalt. Du wirst lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, und daraus entsteht in den ersten Berufsjahren kaum ein Anspruch.
Verbeamtet hast Du erst nach fünf Dienstjahren Anspruch, und wer früh ausscheidet, erhält die Mindestversorgung von 35 %. Als angestellte Lehrkraft reichen Erwerbsminderungsrente und VBL-Betriebsrente selten für Deinen Lebensstandard. Die volle Erwerbsminderungsrente gibt es außerdem nur, wenn Du in keinem Beruf mehr drei Stunden täglich arbeiten kannst.
Im Schnitt erfolgt die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit mit 55,8 Jahren, oft zehn Jahre vor der Altersgrenze. Diese Jahre musst Du finanziell überbrücken. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt Dir dafür eine feste monatliche Rente, solange Du dienstunfähig bist, längstens bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit.
Kein Ruhegehalt
Im Referendariat
Entlassung statt Ruhestand. Du wirst nur in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
EM-Rente + VBL
Angestellte Lehrkraft
Erwerbsminderungsrente plus VBL-Betriebsrente. Zusammen reicht das selten für Deinen Lebensstandard.
ab 35 %
Verbeamtet ab 5 Jahren
Ruhegehalt erst nach fünf Dienstjahren. Wer früh ausscheidet, erhält die Mindestversorgung von 35 %.
Vereinbarte Rente
Mit Dienstunfähigkeitsversicherung
Eine feste monatliche Rente in der Höhe, die Du vereinbart hast.
Schematische Darstellung, keine Berechnung.
Was Lehrkräfte am häufigsten aus dem Schuldienst holt
Selten ist ein einzelnes Ereignis der Auslöser. Meist sind es Belastungen, die sich über Jahre summieren: volle Klassen, ein hoher Lärmpegel, Unterrichtsvorbereitung und Korrekturen am Abend und die Verantwortung für Schüler*innen und Eltern. Die häufigsten Gründe, warum Lehrkräfte vorzeitig aus dem Schuldienst ausscheiden, im Überblick:
Psychische Erschöpfung
Lärm, ständige Präsenz vor der Klasse, Konflikte mit Schüler*innen und Eltern, kaum Erholung zwischen den Stunden. Psychische Erkrankungen sind seit Jahren der häufigste Grund, warum Lehrkräfte vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden.
Die Stimme
Deine Stimme ist Dein wichtigstes Arbeitsmittel und wird trotzdem oft vernachlässigt. Aus anhaltender Heiserkeit können Stimmbandknötchen entstehen, bis die Stimme einen vollen Unterrichtstag nicht mehr durchhält.
Rücken und Gelenke
Langes Stehen, häufiges Bücken und Tragen belasten besonders Lehrkräfte an Grund- und Förderschulen. Erkrankungen des Bewegungsapparats gehören zu den häufigsten Ursachen überhaupt.
Hören
Klassenräume und Turnhallen sind oft dauerhaft laut. Lärmbedingte Hörschäden und Tinnitus entwickeln sich schleichend und sind kaum umkehrbar.
Infektionen und schwere Erkrankungen
Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Autoimmunerkrankungen haben mit dem Schulalltag oft nichts zu tun, können aber ebenso zur Dienstunfähigkeit führen.
Mehr zu den einzelnen Gründen und wie der Amtsarzt sie bewertet, findest Du in unserem Überblick zu den Gründen für Dienstunfähigkeit.
Warum safe on?
Als freier und ungebundener Versicherungsmakler vergleichen wir die Tarife für Dich, egal ob Du verbeamtet bist oder angestellt.
Worauf Du bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrkräfte achten musst
Fünf Punkte, die Du in den Bedingungen jedes Angebots prüfen solltest. Fehlt einer, ist der Tarif für Lehrkräfte nicht geeignet.
- 01Echte DienstunfähigkeitsklauselDer Versicherer erkennt die Entscheidung Deines Dienstherrn an und prüft nicht selbst noch einmal, ob Du in einem anderen Beruf arbeiten könntest.
- 02Starke Berufsunfähigkeitsbedingungen im selben VertragDiese Bedingungen greifen, solange Du noch nicht verbeamtet bist oder falls Du nie verbeamtet wirst. Wichtig sind der Verzicht auf abstrakte Verweisung und ein Prognosezeitraum von sechs Monaten.
- 03Teildienstfähigkeit mitversichertViele Lehrkräfte scheiden nicht ganz aus, sondern unterrichten mit reduziertem Deputat weiter. Gute Tarife zahlen dann anteilig.
- 04Nachversicherung ohne neue GesundheitsprüfungBei Anlässen wie der Verbeamtung auf Probe oder auf Lebenszeit, einer Beförderung oder der Geburt eines Kindes kannst Du Deine Rente erhöhen, ohne erneut Gesundheitsfragen zu beantworten.
- 05Früher Abschluss, solange Du gesund bistIm Referendariat zahlst Du die niedrigsten Beiträge und wirst am leichtesten angenommen. Wer wartet, bis erste Diagnosen in der Krankenakte stehen, zahlt mehr oder bekommt Ausschlüsse.
Frei, ungebunden und ehrlich bezahlt
Wir sind ein freier und ungebundener Versicherungsmakler. Wir gehören zu keinem Versicherer und haben keine Vorgaben, was wir Dir empfehlen. Bezahlt werden wir über die Courtage des Versicherers, wenn ein Vertrag zustande kommt. Für Dich ist die Beratung kostenlos, und Du zahlst keinen Cent mehr, als wenn Du direkt beim Versicherer abschließt.
Wir prüfen
Wir klären zuerst Deinen Status und vergleichen dann die Tarife. Für verbeamtete Lehrkräfte kommt es auf die Dienstunfähigkeitsklausel an, für angestellte auf die Qualität der Berufsunfähigkeitsbedingungen.
Wir erklären
Du bekommst eine Einschätzung ohne Fachjargon statt seitenlanger Bedingungen, und wir sagen Dir auch, was gegen einen Tarif spricht.
Du entscheidest
Wir stellen Dir die Optionen gegenüber. Welchen Vertrag Du abschließt, entscheidest Du, in Deinem Tempo.
Auch nach dem Abschluss begleiten wir Dich. Wenn Du verbeamtet wirst, das Bundesland wechselst oder Familie gründest, schauen wir gemeinsam, ob Dein Schutz noch passt. Safe an Deiner Seite.
Was unsere Kund*innen sagen
Ich musste mich für das Referendariat bei der Privaten Krankenversicherung versichern lassen und wurde von Fabio Amato bei safe on GmbH & Co. KG bestens beraten. Die Terminfindung war wirklich top, sehr flexibel, Fragen wurden sehr gut beantwortet und er hat sich wirklich dafür eingesetzt, dass ich bei einer guten PKV versichert werden kann.
Häufige Fragen von Lehrkräften
Ich bin noch im Referendariat. Lohnt sich das jetzt schon?
Ja, gerade jetzt. Als Beamt*in auf Widerruf wirst Du bei Dienstunfähigkeit entlassen und bekommst kein Ruhegehalt. Dazu kommt: Je jünger und gesünder Du bist, desto günstiger und einfacher bekommst Du einen Vertrag.
Ich bin angestellte Lehrkraft. Brauche ich trotzdem eine DU-Klausel?
Nein, für Dich zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn Du aber die Chance hast, später verbeamtet zu werden, sollte der Vertrag beides können. Das prüfen wir vor dem Abschluss mit Dir.
Was passiert, wenn ich nur noch halbtags unterrichten kann?
Dann kann Dein Dienstherr Dich für teildienstfähig erklären. Du bleibst im Dienst, Deine Bezüge sinken aber anteilig. Ob Dein Vertrag in dem Fall zahlt, hängt davon ab, ob Teildienstfähigkeit mitversichert ist.
Zahlt die Versicherung auch bei Burnout oder Depression?
In den meisten aktuellen Tarifen ja, genauso wie bei körperlichen Erkrankungen. Voraussetzung ist, dass Du die Gesundheitsfragen bei Abschluss vollständig und richtig beantwortet hast.
Zahlt die Versicherung, wenn meine Stimme nicht mehr mitmacht?
Eine dauerhafte Stimmstörung kann dazu führen, dass Du nicht mehr unterrichten kannst, obwohl Du sonst gesund bist. Stellt Dein Dienstherr deshalb Deine Dienstunfähigkeit fest, zahlt ein Tarif mit echter Dienstunfähigkeitsklausel.
Ich war mal in Therapie. Bekomme ich überhaupt noch einen Vertrag?
In vielen Fällen ja. Je nach Befund verlangt der Versicherer einen Zuschlag, schließt die Erkrankung aus oder nimmt Dich ohne Einschränkung an. Sinnvoll ist eine anonyme Voranfrage, bevor Du einen verbindlichen Antrag stellst. So wird eine mögliche Ablehnung nicht in den Datenbanken der Versicherer vermerkt.
Was kostet mich das im Monat?
Das hängt von Deinem Alter, Deinem Gesundheitszustand, der gewünschten Rentenhöhe und der Laufzeit ab. Im Vergleich siehst Du Deinen konkreten Beitrag in wenigen Minuten.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
Der safeon Expertenrat bündelt das Fachwissen unserer Berater*innen zu Dienstunfähigkeit, Beihilfe und Absicherung von Beamten. Jeder Beitrag wird fachlich geprüft und regelmäßig an die aktuelle Rechtslage angepasst.
Zur Einordnung: safeon ist ein freier Versicherungsmakler und wird im Erfolgsfall über eine Courtage vom Versicherer vergütet.