… Du Deinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kannst
… Du die Anforderungen Deines Amtes nicht mehr erfüllen kannst
… Du in sechs Monaten länger als drei Monate ausgefallen bist
… Du auch kein anderes Amt bei Deinem Dienstherrn übernehmen kannst
Maßgeblich ist also nicht, was in der Diagnose steht, sondern was sie für Deinen Dienst bedeutet. Dieselbe Erkrankung kann im Innendienst folgenlos bleiben und im Streifendienst das Ende der Laufbahn bedeuten. Manche Einschränkungen treten nach einem Unfall von einem Tag auf den anderen auf, andere entwickeln sich über Jahre.
Bevor eine Zurruhesetzung erfolgt, wird zunächst geprüft, ob Du Deinen Dienst noch teilweise ausüben kannst. Schaffst Du mindestens die Hälfte Deiner Arbeitszeit, wird diese herabgesetzt statt Dich in den Ruhestand zu versetzen (§ 27 BeamtStG). Die Feststellung trifft Dein Dienstherr, meist nach amtsärztlicher Untersuchung; Fristen und Verfahren regeln die Länder unterschiedlich.
Dienstunfähigkeit stellt niemand von einem Tag auf den anderen fest. Dein Dienstherr prüft mehrere Stufen und an jeder kann das Verfahren enden, mit dem Ergebnis, dass Du weiterarbeitest.
Anlass ist meist eine längere Erkrankung: mehr als drei Monate ohne Dienst innerhalb von sechs Monaten.
Der Amtsarzt oder die Amtsärztin begutachtet Deinen Zustand, entschieden wird die Sache aber von Deinem Dienstherrn.
Gibt es ein anderes Amt, das Du gesundheitlich ausfüllen kannst, bleibst Du im Dienst.
Reicht es noch für die Hälfte Deiner Arbeitszeit, wird diese nur herabgesetzt.
Erst wenn keine dieser Stufen greift, folgt der Ruhestand. Eine Rückkehr bleibt möglich.
Rechtsgrundlage: §§ 26, 27 und 29 BeamtStG. Details unterscheiden sich je nach Bundesland.
Dienstunfähigkeit hat keinen einzelnen Auslöser und verläuft sehr individuell. Meistens kommt über Jahre etwas zusammen: dauerhafte Belastung, eine Erkrankung, die chronisch wird, manchmal ein Ereignis, das alles beschleunigt. Sechs Ursachengruppen tauchen dabei besonders häufig auf, von psychischen Erkrankungen über den Bewegungsapparat bis zu Unfällen und deren Folgen, etwa nach einem Dienstunfall.

Die steigenden Anforderungen und der Druck im Berufsalltag führen häufig zu mentalen Belastungen wie Depression oder Burnout.
Burnout: Chronische Erschöpfung durch Überforderung im Beruf.
Depression: Anhaltende Niedergeschlagenheit, Energieverlust und Antriebslosigkeit.
Angststörungen: Übermäßige Sorgen oder Panikattacken, oft ausgelöst durch berufliche Belastungen.
Belastungsstörung (PTBS): Häufig bei Beamten im Vollzugsdienst, z. B. Polizei oder Feuerwehr, nach traumatischen Einsätzen.
Somatoforme Störungen: Körperliche Beschwerden ohne organische Ursache, oft durch Stress verursacht.
Die steigenden Anforderungen und der Druck im Berufsalltag führen häufig zu mentalen Belastungen.
Diese betreffen vor allem den Rücken, Gelenke und Muskeln und sind häufig auf körperliche Belastung oder Bewegungsmangel zurückzuführen.
Rückenschmerzen und Bandscheibenvorfälle: Häufig durch Fehlhaltungen oder langes Sitzen verursacht.
Arthrose: Gelenkverschleiß, der Schmerzen und eingeschränkte Beweglichkeit zur Folge hat.
Rheuma: Chronische Entzündung der Gelenke, die zu dauerhaften Beschwerden führt.
Skoliose oder Fehlstellungen: Beeinträchtigung der Wirbelsäule, oft schon seit der Jugend.
Diese betreffen vor allem den Rücken, Gelenke und Muskeln und sind häufig auf körperliche Belastung oder Bewegungsmangel zurückzuführen.
Stress, ungesunde Lebensgewohnheiten und genetische Faktoren führen häufig zu Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems.
Bluthochdruck (Hypertonie): Kann zu Herzinfarkt oder Schlaganfall führen.
Herzrhythmusstörungen: Unregelmäßiger Herzschlag, oft stressbedingt.
Herzinsuffizienz: Einschränkung der Pumpfunktion des Herzens.
Arteriosklerose: Verengung der Blutgefäße, die Durchblutungsstörungen verursacht.
Stress, ungesunde Lebensgewohnheiten und genetische Faktoren führen häufig zu Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems.
Störungen im Nervensystem führen zu Einschränkungen der Bewegungs- und Denkleistung.
Multiple Sklerose: Autoimmunerkrankung, die das zentrale Nervensystem betrifft.
Epilepsie: Anfallsleiden, das die Konzentration und Sicherheit im Beruf beeinträchtigt.
Neuropathien: Nervenschädigungen, z. B. durch Diabetes oder Verletzungen.
Störungen im Nervensystem führen zu Einschränkungen der Bewegungs- und Denkleistung.
Maligne Erkrankungen können zu dauerhafter Dienstunfähigkeit führen, besonders bei langfristigen Behandlungen und Therapien
Lungenkrebs: Besonders bei Rauchern häufig.
Brustkrebs: Häufigste Krebserkrankung bei Frauen.
Hautkrebs: Besonders relevant bei Berufen mit viel Außeneinsatz.
Blutkrebs (Leukämie): Betrifft das Immunsystem und die Blutbildung.
Maligne Erkrankungen können zu dauerhafter Dienstunfähigkeit führen, besonders bei langfristigen Behandlungen und Therapien
Plötzliche Ereignisse wie Arbeits- oder Verkehrsunfälle können eine dauerhafte Dienstunfähigkeit hervorrufen.
Schwere Knochenbrüche: Besonders bei unvollständiger Heilung.
Schädel-Hirn-Trauma: Nach Stürzen oder Unfällen.
Verbrennungen: Besonders relevant bei Beamten in Rettungsdiensten oder Feuerwehr.
Plötzliche Ereignisse wie Arbeits- oder Verkehrsunfälle können eine dauerhafte Dienstunfähigkeit hervorrufen.
Wer wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand geht, bekommt weniger, als viele erwarten: Auf das Ruhegehalt fällt ein Abschlag von bis zu
10,8 % an (§ 14 Abs. 3 BeamtVG), vor fünf Dienstjahren entsteht in der Regel gar kein Anspruch (§ 4 Abs. 1 BeamtVG), und für Anwärter*innen gilt ohnehin die gesetzliche Rente statt der Beamtenversorgung. Wir ordnen Deine Situation ein und prüfen vorab anonym, welche Anbieter in Frage kommen.
Ein Schultag, ein Einsatz oder ein Tag in der Verwaltung fordert Körper und Psyche ganz unterschiedlich, entsprechend unterscheiden sich auch die typischen Ursachen für Dienstunfähigkeit je Berufsgruppe. Lehrkräfte sind oft mental und emotional gefordert, bei Polizei und Feuerwehr kommen körperliche Belastung, Schichtdienst und belastende Einsätze hinzu, in der Verwaltung eher langes Sitzen und psychischer Druck.
Ein Blick auf Deinen Beamt*innenberuf hilft Dir, typische Belastungen besser einzuordnen und einzuschätzen, was Deine Dienstfähigkeit beeinträchtigen kann.
Der Schulalltag fordert Stimme, Nerven und Präsenz. Psychische Erkrankungen sind hier der häufigste Grund für eine vorzeitige Pensionierung.
Im Streifendienst wechseln Routine und Ausnahmesituation ständig. Neben der allgemeinen Dienstfähigkeit zählt hier zusätzlich die Polizeidienstfähigkeit.
Der Einsatzdienst verlangt körperliche Höchstleistung unter Zeitdruck. Rücken, Gelenke und die Psyche tragen die Hauptlast.
Der Dienst bei der Bundeswehr hat eigene Maßstäbe: Auslandseinsätze, Wehrdienstbeschädigung und PTBS spielen eine besondere Rolle.
Die wichtigsten Fragen im Überblick. Für alles Weitere kannst Du uns gerne einfach kontaktieren.
Dann bleibst Du im Dienst, nur mit weniger Stunden. Schaffst Du noch mindestens die Hälfte Deiner regelmäßigen Arbeitszeit, wird diese herabgesetzt statt Dich in den Ruhestand zu versetzen (§ 27 BeamtStG). Die Besoldung sinkt anteilig, ein Zuschlag gleicht einen Teil davon aus.
Die Entscheidung trifft Dein Dienstherr. Grundlage ist meist ein amtsärztliches Gutachten. Dein Arzt oder Deine Ärztin kann Befunde beisteuern, entscheidet aber nicht.
Nein. Maßgeblich ist die Auswirkung auf Deinen konkreten Dienst. Dieselbe Erkrankung kann bei Verwaltungsbeamt*innen folgenlos bleiben und bei Polizeibeamt*innen zur Dienstunfähigkeit führen.
Viele Dienstposten sind über Jahre hoch belastend: Verantwortung, Personalmangel, Schichtdienst, Kontakt mit Menschen in Ausnahmesituationen. Und psychische Erkrankungen schlagen direkt auf den Dienst durch, sobald Konzentration oder Belastbarkeit dauerhaft eingeschränkt sind.
Als Beamt*in auf Lebenszeit bekommst Du ein Ruhegehalt, aber mit Abschlag von bis zu 10,8 % (§ 14 Abs. 3 BeamtVG). Vor fünf Dienstjahren entsteht in der Regel gar kein Anspruch (§ 4 Abs. 1 BeamtVG).
Als Anwärter*in oder Beamt*in auf Probe gibt es kein Ruhegehalt. Du wirst in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Diese Zahlen gelten für den Bund, die Länder haben eigene Versorgungsgesetze.
Ja. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen. Deshalb ist es sinnvoll, sich früh abzusichern, idealerweise schon als Anwärter. Wir prüfen mit Dir vorab anonym, welche Anbieter in Frage kommen.
Ja. Gegen den Bescheid Deines Dienstherrn kannst Du Widerspruch einlegen und ein weiteres Gutachten anstoßen. Die Fristen sind kurz, deshalb lohnt sich frühe rechtliche Unterstützung.