Gründe für
Dienstunfähigkeit bei Beamt*innen

Psychische Belastungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates oder die Folgen eines Dienstunfalls können die Dienstfähigkeit langfristig beeinträchtigen.

Entscheidend ist dabei, ob Du die Anforderungen Deines Amtes noch erfüllen kannst.

Individuelle Beratung erhalten
Definition

Du giltst als dienstunfähig, wenn…

… Du Deinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kannst

… Du die Anforderungen Deines Amtes nicht mehr erfüllen kannst

… Du in sechs Monaten länger als drei Monate ausgefallen bist

… Du auch kein anderes Amt bei Deinem Dienstherrn übernehmen kannst

Maßgeblich ist also nicht, was in der Diagnose steht, sondern was sie für Deinen Dienst bedeutet. Dieselbe Erkrankung kann im Innendienst folgenlos bleiben und im Streifendienst das Ende der Laufbahn bedeuten. Manche Einschränkungen treten nach einem Unfall von einem Tag auf den anderen auf, andere entwickeln sich über Jahre.

Bevor eine Zurruhesetzung erfolgt, wird zunächst geprüft, ob Du Deinen Dienst noch teilweise ausüben kannst. Schaffst Du mindestens die Hälfte Deiner Arbeitszeit, wird diese herabgesetzt statt Dich in den Ruhestand zu versetzen (§ 27 BeamtStG). Die Feststellung trifft Dein Dienstherr, meist nach amtsärztlicher Untersuchung; Fristen und Verfahren regeln die Länder unterschiedlich.

Ablauf

Feststellung Deiner Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit stellt niemand von einem Tag auf den anderen fest. Dein Dienstherr prüft mehrere Stufen und an jeder kann das Verfahren enden, mit dem Ergebnis, dass Du weiterarbeitest.

1

Untersuchung

Anlass ist meist eine längere Erkrankung: mehr als drei Monate ohne Dienst innerhalb von sechs Monaten.

2

Gutachten

Der Amtsarzt oder die Amtsärztin begutachtet Deinen Zustand, entschieden wird die Sache aber von Deinem Dienstherrn.

3

Anderes Amt

Gibt es ein anderes Amt, das Du gesundheitlich ausfüllen kannst, bleibst Du im Dienst.

4

Teildienstfähigkeit

Reicht es noch für die Hälfte Deiner Arbeitszeit, wird diese nur herabgesetzt.

5

Ruhestand

Erst wenn keine dieser Stufen greift, folgt der Ruhestand. Eine Rückkehr bleibt möglich.

Rechtsgrundlage: §§ 26, 27 und 29 BeamtStG. Details unterscheiden sich je nach Bundesland.

Ursachen

Gründe, die zur Dienstunfähigkeit führen können

Dienstunfähigkeit hat keinen einzelnen Auslöser und verläuft sehr individuell. Meistens kommt über Jahre etwas zusammen: dauerhafte Belastung, eine Erkrankung, die chronisch wird, manchmal ein Ereignis, das alles beschleunigt. Sechs Ursachengruppen tauchen dabei besonders häufig auf, von psychischen Erkrankungen über den Bewegungsapparat bis zu Unfällen und deren Folgen, etwa nach einem Dienstunfall.

a green square with a sad face drawn on it

Psychische und psychosomatische Erkrankungen

Die steigenden Anforderungen und der Druck im Berufsalltag führen häufig zu mentalen Belastungen wie Depression oder Burnout.

Mehr erfahren
a black arrow symbol on a white background
a green object with a white background

Erkrankungen des Bewegungsapparates

Diese betreffen vor allem den Rücken, Gelenke und Muskeln und sind häufig auf körperliche Belastung oder Bewegungsmangel zurückzuführen.

Mehr erfahren
a black arrow symbol on a white background
a green heart with a white heartbeat line on it

Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Stress, ungesunde Lebensgewohnheiten und genetische Faktoren führen häufig zu Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems.

Mehr erfahren
a black arrow symbol on a white background
the two halves of a human's brain

Erkrankungen des Nervensystems

Störungen im Nervensystem führen zu Einschränkungen der Bewegungs- und Denkleistung.

Mehr erfahren
a black arrow symbol on a white background
a close up of a green ribbon on a black background

Krebserkrankungen

Maligne Erkrankungen können zu dauerhafter Dienstunfähigkeit führen, besonders bei langfristigen Behandlungen und Therapien

Mehr erfahren
a black arrow symbol on a white background
a pair of dominos crossed over each other

Unfälle und Verletzungen

Plötzliche Ereignisse wie Arbeits- oder Verkehrsunfälle können eine dauerhafte Dienstunfähigkeit hervorrufen.

Mehr erfahren
a black arrow symbol on a white background
Versorgungslücke

Mit safeon gegen die Lücke in Deiner Versorgung

Wer wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand geht, bekommt weniger, als viele erwarten: Auf das Ruhegehalt fällt ein Abschlag von bis zu
10,8 % an (§ 14 Abs. 3 BeamtVG), vor fünf Dienstjahren entsteht in der Regel gar kein Anspruch (§ 4 Abs. 1 BeamtVG), und für Anwärter*innen gilt ohnehin die gesetzliche Rente statt der Beamtenversorgung. Wir ordnen Deine Situation ein und prüfen vorab anonym, welche Anbieter in Frage kommen.

Berufsgruppen

Jeder Beruf bringt andere Risiken für Dienstunfähigkeit

Ein Schultag, ein Einsatz oder ein Tag in der Verwaltung fordert Körper und Psyche ganz unterschiedlich, entsprechend unterscheiden sich auch die typischen Ursachen für Dienstunfähigkeit je Berufsgruppe. Lehrkräfte sind oft mental und emotional gefordert, bei Polizei und Feuerwehr kommen körperliche Belastung, Schichtdienst und belastende Einsätze hinzu, in der Verwaltung eher langes Sitzen und psychischer Druck.

Ein Blick auf Deinen Beamt*innenberuf hilft Dir, typische Belastungen besser einzuordnen und einzuschätzen, was Deine Dienstfähigkeit beeinträchtigen kann.

Lehrkräfte

Der Schulalltag fordert Stimme, Nerven und Präsenz. Psychische Erkrankungen sind hier der häufigste Grund für eine vorzeitige Pensionierung.

Mehr erfahren

Polizei

Im Streifendienst wechseln Routine und Ausnahmesituation ständig. Neben der allgemeinen Dienstfähigkeit zählt hier zusätzlich die Polizeidienstfähigkeit.

Mehr erfahren

Feuerwehr

Der Einsatzdienst verlangt körperliche Höchstleistung unter Zeitdruck. Rücken, Gelenke und die Psyche tragen die Hauptlast.

Mehr erfahren

Soldat*innen

Der Dienst bei der Bundeswehr hat eigene Maßstäbe: Auslandseinsätze, Wehrdienstbeschädigung und PTBS spielen eine besondere Rolle.

Mehr erfahren
FAQ

Häufige Fragen zu Gründen für Dienstunfähigkeit

Die wichtigsten Fragen im Überblick. Für alles Weitere kannst Du uns gerne einfach kontaktieren.

Was passiert, wenn ich meinen Dienst nur noch teilweise schaffe?

Dann bleibst Du im Dienst, nur mit weniger Stunden. Schaffst Du noch mindestens die Hälfte Deiner regelmäßigen Arbeitszeit, wird diese herabgesetzt statt Dich in den Ruhestand zu versetzen (§ 27 BeamtStG). Die Besoldung sinkt anteilig, ein Zuschlag gleicht einen Teil davon aus.

Wer stellt fest, ob ich dienstunfähig bin?

Die Entscheidung trifft Dein Dienstherr. Grundlage ist meist ein amtsärztliches Gutachten. Dein Arzt oder Deine Ärztin kann Befunde beisteuern, entscheidet aber nicht.

Reicht die Diagnose allein aus?

Nein. Maßgeblich ist die Auswirkung auf Deinen konkreten Dienst. Dieselbe Erkrankung kann bei Verwaltungsbeamt*innen folgenlos bleiben und bei Polizeibeamt*innen zur Dienstunfähigkeit führen.

Warum sind psychische Erkrankungen so häufig die Ursache?

Viele Dienstposten sind über Jahre hoch belastend: Verantwortung, Personalmangel, Schichtdienst, Kontakt mit Menschen in Ausnahmesituationen. Und psychische Erkrankungen schlagen direkt auf den Dienst durch, sobald Konzentration oder Belastbarkeit dauerhaft eingeschränkt sind.

Was passiert finanziell, wenn ich dienstunfähig werde?

Als Beamt*in auf Lebenszeit bekommst Du ein Ruhegehalt, aber mit Abschlag von bis zu 10,8 % (§ 14 Abs. 3 BeamtVG). Vor fünf Dienstjahren entsteht in der Regel gar kein Anspruch (§ 4 Abs. 1 BeamtVG).

Als Anwärter*in oder Beamt*in auf Probe gibt es kein Ruhegehalt. Du wirst in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Diese Zahlen gelten für den Bund, die Länder haben eigene Versorgungsgesetze.

Spielt mein Gesundheitszustand beim Abschluss eine Rolle?

Ja. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen. Deshalb ist es sinnvoll, sich früh abzusichern, idealerweise schon als Anwärter. Wir prüfen mit Dir vorab anonym, welche Anbieter in Frage kommen.

Kann ich gegen die Feststellung der Dienstunfähigkeit vorgehen?

Ja. Gegen den Bescheid Deines Dienstherrn kannst Du Widerspruch einlegen und ein weiteres Gutachten anstoßen. Die Fristen sind kurz, deshalb lohnt sich frühe rechtliche Unterstützung.

Über den Autor

Safe On Expertenrat

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO

Der safeon Expertenrat bündelt das Fachwissen unserer Berater*innen zu Dienstunfähigkeit, Beihilfe und Absicherung von Beamten. Jeder Beitrag wird fachlich geprüft und regelmäßig an die aktuelle Rechtslage angepasst.

Zur Einordnung: safeon ist ein freier Versicherungsmakler und wird im Erfolgsfall über eine Courtage vom Versicherer vergütet.