Dienstunfähigkeits­versicherung für Soldat*innen

Marschgepäck, Nachtübung, Einsatz. Im Dienst ist Dein Körper Dein Werkzeug. Macht er dauerhaft nicht mehr mit, entscheidet die Bundeswehr, ob Du weiter dienen kannst. Hier erfährst Du, was in dem Fall mit Deinem Einkommen passiert und wie Du Dich absicherst, solange Du noch gesund bist.

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Rechtliche Einordnung

Dienstunfähig heißt bei der Bundeswehr etwas anderes als berufsunfähig

Ob Du dienstfähig bist, entscheidet nicht Dein Hausarzt und nicht Deine Versicherung, sondern die Bundeswehr auf Grundlage eines truppenärztlichen Gutachtens. Dienstunfähig bist Du, wenn Du Deine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kannst. Als dienstunfähig kannst Du auch gelten, wenn absehbar ist, dass Du innerhalb eines Jahres nicht wieder dienstfähig wirst.

Geprüft wird, ob Du die Anforderungen an Soldat*innen allgemein erfüllst, nicht nur die Anforderungen Deines Dienstpostens. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung prüft dagegen nach ihren Vertragsbedingungen, ob Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben kannst. Deshalb kann die Bundeswehr Dich für dienstunfähig erklären, während der Versicherer keine Berufsunfähigkeit sieht.

Die meisten Soldat*innen dienen auf Zeit und wechseln danach in einen zivilen Beruf. Ab dann zahlt ein Versicherer nur noch, wenn Du berufsunfähig bist. Deshalb müssen im selben Vertrag auch die Bedingungen zur Berufsunfähigkeit stimmen.

Die Unterschiede im Überblick

Dienstunfähig

Berufsunfähig

Eingeschränkt verwendungsfähig

Was das heißt

Die Bundeswehr stellt fest, dass Du Deinen Dienst dauerhaft nicht mehr leisten kannst.

Ein privater Versicherer prüft nach seinen eigenen Bedingungen, ob Du Deinen Beruf noch ausüben kannst.

Du bleibst im Dienst, kannst aber bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben.

Was das für Dich bedeutet

Entlassung als Soldat*in auf Zeit, Versetzung in den Ruhestand als Berufssoldat*in.

Ohne passende Klausel kann der Versicherer ablehnen, obwohl die Bundeswehr Deine Dienstunfähigkeit festgestellt hat.

Du bekommst weiter Deine Dienstbezüge. Die Bundeswehr kann Dich aber auf einen anderen Dienstposten setzen oder Deine Laufbahn ändern.

Deine Versorgung

Wann sich eine DU-Versicherung für Dich lohnt

Wirst Du dienstunfähig, springt die Bundeswehr nur begrenzt ein. Was Du bekommst und wie lange, hängt nicht von Deiner Diagnose ab, sondern von Deinem Dienstverhältnis und Deinen Dienstjahren. Als Soldat*in auf Zeit mit weniger als vier Dienstjahren bekommst Du Übergangsgebührnisse nur für ein bis drei Monate.

Auch ab vier Dienstjahren sind die Übergangsgebührnisse auf höchstens 60 Monate befristet. Sie enden, selbst wenn Du dann noch krank bist. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt Dir dagegen eine feste monatliche Rente, solange Du dienstunfähig oder berufsunfähig bist, längstens bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit.

1 bis 3 Monate
Soldat*in auf Zeit unter vier Jahren
Entlassung statt Ruhestand. Übergangsgebührnisse nur für ein bis drei Monate, dazu eine einmalige Übergangsbeihilfe und die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
75 % befristet
Soldat*in auf Zeit ab vier Jahren
75 % der letzten Dienstbezüge für 12 bis 60 Monate, je nach Dienstzeit. Danach endet die Zahlung, auch wenn Du nicht wieder gesund bist.
ab 35 %
Berufssoldat*in
Ruhestand ab fünf Dienstjahren oder nach einer Wehrdienst­beschädigung, sonst Entlassung. Rund 1,8 % je Dienstjahr, mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Vereinbarte Rente
Mit Dienstunfähigkeits­versicherung
Eine feste monatliche Rente in der Höhe, die Du vereinbart hast, egal in welchem Status Du bist.

Schematische Darstellung, keine Berechnung.

Häufige Ursachen

Was Soldat*innen am häufigsten aus dem Dienst holt

Meist führt kein einzelnes Ereignis zur Dienstunfähigkeit, sondern Belastungen, die sich über Jahre summieren.

Rücken, Knie und Sprunggelenke

Schweres Marschgepäck, Fallschirmsprünge und Gefechtsausbildung auf hartem Untergrund belasten Rücken und Gelenke über Jahre. Weil sich orthopädische Schäden langsam entwickeln, werden sie oft erst ernst genommen, wenn sie den Dienst einschränken.

Psychische Belastung

Belastende Einsätze, lange Trennung von der Familie, Schichtdienst und hohe Verantwortung setzen der Psyche zu. Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Gründen für lange Dienstausfälle. Neben der posttraumatischen Belastungsstörung zählen dazu etwa auch Depressionen.

Hörschäden

Schießausbildung, Fluglärm, Motoren und Gefechtslärm schädigen das Gehör oft unbemerkt. Ein Hörschaden kann Deine Verwendungsfähigkeit einschränken, lange bevor Du im Alltag etwas merkst.

Dienstunfälle

Ein Sturz bei der Übung, ein Unfall mit dem Dienstfahrzeug oder eine Verletzung im Einsatz können Dich dauerhaft dienstunfähig machen. Auch wenn die Bundeswehr den Unfall als Wehrdienstbeschädigung anerkennt, ersetzt das nicht Dein Einkommen.

Verlust besonderer Tauglichkeiten

Für viele Verwendungen brauchst Du eine besondere Tauglichkeit, etwa für Flug-, Tauch-, Sprung- oder Tropendienst oder für Atemschutz. Fällt sie aus gesundheitlichen Gründen weg, kannst Du diese Verwendung nicht mehr ausüben, auch wenn Du sonst dienstfähig bist.

Mehr zu den einzelnen Gründen und wie sie beurteilt werden, findest Du in unserem Überblick zu den Gründen für Dienstunfähigkeit.

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DU-Checkliste

Worauf Du bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldat*innen achten musst

  • 01

    Echte Dienstunfähigkeitsklausel, die auch Soldat*innen auf Zeit einschließt
    Manche Bedingungen nennen nur Berufssoldat*innen. Bist Du Soldat*in auf Zeit, greift die Klausel dann nicht, und das fällt oft erst auf, wenn Du Leistungen beantragst.

  • 02

    Keine Kopplung an eine gleichzeitige Berufsunfähigkeit
    Manche Klauseln zahlen nur, wenn zusätzlich eine Berufsunfähigkeit nach den Vertragsbedingungen vorliegt. Dann reicht die Entscheidung der Bundeswehr allein nicht aus, und der Versicherer prüft trotzdem selbst.

  • 03

    Starke Berufsunfähigkeitsbedingungen im selben Vertrag
    Bei Zeitsoldat*innen begrenzen viele Tarife die Leistung aus der Dienstunfähigkeitsklausel zeitlich. Danach zahlt der Versicherer nur weiter, wenn Du nach seinen Bedingungen berufsunfähig bist.

  • 04

    Auslandseinsätze mitversichert
    Viele Verträge versichern nur Einsätze, die sie einzeln aufzählen, oder schließen Schäden durch Kriegsereignisse aus. Achte darauf, dass Auslandseinsätze der Bundeswehr ausdrücklich eingeschlossen sind.

  • 05

    Nachversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung
    Bei Anlässen wie Beförderung, Übernahme als Berufssoldat*in, Familiengründung oder Hauskauf kannst Du Deine Rente erhöhen, ohne noch einmal Gesundheitsfragen zu beantworten.

Dauert ein paar Minuten, kostet nichts und verpflichtet Dich zu nichts.

Ablauf

Vom Gutachten bis zum Bescheid

So läuft das Verfahren ab, bis über Deine Dienstfähigkeit entschieden ist.

01

Truppenärztliche Untersuchung

Ein Arzt der Bundeswehr begutachtet Dich, von Amts wegen oder auf Deinen Antrag.

02

Das Gutachten geht an die personalbearbeitende Stelle

Sie prüft das Gutachten und entscheidet über Deine Dienstfähigkeit.

03

Bescheid

Als Soldat*in auf Zeit bekommst Du eine Entlassungsverfügung, als Berufssoldat*in eine Zurruhesetzungsverfügung.

04

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kannst Du einen Rechtsbehelf einlegen. Die Frist dafür steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Versäumst Du sie, wird der Bescheid in der Regel bestandskräftig.

Eine Wehrdienstbeschädigung ist etwas anderes als Dienstunfähigkeit

Das sind zwei getrennte Verfahren. Dienstunfähigkeit beendet Dein Dienstverhältnis. Bei einer Wehrdienstbeschädigung erkennt die Bundeswehrverwaltung an, dass Deine Gesundheitsstörung auf den Wehrdienst zurückgeht. Geregelt ist das seit dem 1. Januar 2025 im Soldatenentschädigungsgesetz. Nicht jede Erkrankung, die Dich dienstunfähig macht, wird auch als Wehrdienstbeschädigung anerkannt.

So arbeiten wir

Frei, ungebunden und ehrlich bezahlt

Wir sind ein freier und ungebundener Versicherungsmakler. Wir gehören zu keinem Versicherer und haben keine Vorgaben, was wir Dir empfehlen. Bezahlt werden wir über die Courtage des Versicherers, wenn ein Vertrag zustande kommt. Für Dich ist die Beratung kostenlos, und Du zahlst keinen Cent mehr, als wenn Du direkt beim Versicherer abschließt.

Wir prüfen

Wir lesen die Bedingungen für Dich. Du erfährst, welche Klauseln Soldat*innen auf Zeit einschließen, welche Einsätze mitversichert sind und wo ein Vertrag nur auf den ersten Blick passt.

Wir erklären

Du bekommst eine Einschätzung ohne Fachjargon statt seitenlanger Bedingungen, und wir sagen Dir auch, was gegen einen Tarif spricht.

Du entscheidest

Wir stellen Dir die Optionen gegenüber. Welchen Vertrag Du abschließt, entscheidest Du, in Deinem Tempo.

Auch nach dem Abschluss begleiten wir Dich. Wenn Du übernommen wirst, in den Einsatz gehst oder nach der Dienstzeit zivil anfängst, schauen wir gemeinsam, ob Dein Schutz noch passt. Safe an Deiner Seite.

Bewertungen

Was unsere Kund*innen sagen

5,0

Laurin

1. Juni 2026

Ich wurde von Pana sehr kompetent und ehrlich beraten. Ich werde Beamter auf Probe, und er hat mir alles sehr gut auf mich zugeschnitten erklärt und mir verschiedene Angebote dargestellt. Besonders gefallen hat mir, dass er mir nicht einfach irgendein Produkt empfohlen hat, sondern nachvollziehbar erklärt hat, warum was zu mir passt.

Nico J.

11. August 2026

Ich wurde von Natalie Ciociola sehr gut beraten. Freundlich, schnell und mir wurde alles in Ruhe erklärt. Anfangs hatte ich null Ahnung. Habe jetzt aber einen einigermaßen guten Durchblick über die Versicherungen und kann mit einem guten Gefühl in die Ausbildung gehen. Vielen Dank!

Lukas

24. Juli 2026

Ich hatte mehrere Online-Beratungstermine bei Margarethe Turhan. Ich wurde zu meiner privaten Krankenversicherung als Einsteiger in einer Behörde mehr als gut beraten. Sehr freundlich, offen und professionell :)

FAQ

Häufige Fragen von Soldat*innen

Lohnt sich das schon in der Grundausbildung?

Ja. In den ersten Dienstjahren bist Du am schlechtesten abgesichert, denn unter vier Jahren Wehrdienstzeit gibt es Übergangsgebührnisse nur für ein bis drei Monate. Außerdem gilt: Je jünger und gesünder Du beim Abschluss bist, desto günstiger ist der Beitrag und desto seltener gibt es Ausschlüsse.

Zahlt die Versicherung auch bei Verletzungen im Auslandseinsatz?

Das hängt vom Vertrag ab. Viele Bedingungswerke versichern nur Einsätze, die sie einzeln aufzählen. Andere schließen Gesundheitsschäden durch Kriegsereignisse aus. Es gibt aber Tarife, die Auslandseinsätze der Bundeswehr einschließen.

Ich habe eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung. Brauche ich dann noch eine Versicherung?

Die Anerkennung sichert Dir Leistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz, etwa medizinische Versorgung, Reha und Entschädigung. Sie ersetzt aber nicht Dein Einkommen und greift nur für die anerkannte Schädigung.

Was passiert, wenn ich kurz vor Ende meiner Verpflichtungszeit dienstunfähig werde?

Dann kann es passieren, dass die Bundeswehr Dich nicht mehr wegen Dienstunfähigkeit entlässt, sondern Deine Dienstzeit regulär endet. Tarife, bei denen erst die Entlassung die Leistung auslöst, zahlen in diesem Fall nicht. Andere Tarife leisten trotzdem.

Reicht nicht die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Sie verschafft Dir Rentenansprüche, aber keine Absicherung bei Dienstunfähigkeit. Dienstunfähig zu sein reicht für eine Erwerbsminderungsrente nicht aus.

Zahlt die Versicherung auch bei PTBS oder Depression?

In den meisten aktuellen Tarifen ja. Ob der Versicherer zahlt, hängt davon ab, was Du bei Abschluss in den Gesundheitsfragen angegeben hast.

Was kostet mich das im Monat?

Das hängt von Deinem Alter, Deinem Gesundheitszustand, Deiner Verwendung, der gewünschten Rentenhöhe und der Laufzeit ab. Im Vergleich siehst Du Deinen konkreten Beitrag in wenigen Minuten.

Über den Autor
Safe On Expertenrat

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO

Der safeon Expertenrat bündelt das Fachwissen unserer Berater*innen zu Dienstunfähigkeit, Beihilfe und Absicherung von Beamten. Jeder Beitrag wird fachlich geprüft und regelmäßig an die aktuelle Rechtslage angepasst.

Zur Einordnung: safeon ist ein freier Versicherungsmakler und wird im Erfolgsfall über eine Courtage vom Versicherer vergütet.